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Institutsstipendien

Das Max-Planck-Institut für ausländisches öffentliches Recht und Völkerrecht bietet eine begrenzte Zahl von Forschungsstipendien für ausländische Wissenschaftlerinnen und Wissenschaftler an. Die Stipendien werden von der Max-Planck-Gesellschaft finanziert und dienen dazu, Forschungsaufenthalte am Institut zu unterstützen. Die Höchstdauer eines Stipendiums beträgt 6 Monate.
 
Vorrang genießen Bewerberinnen und Bewerber, deren Vorhaben geeignet sind, die Forschungsinteressen des Instituts zu fördern. Hierzu gehören die Mitarbeit an Institutsprojekten, gemeinsame Projekte zwischen Institutsangehörigen und wissenschaftlichen Gästen sowie individuelle Vorhaben der Gastwissenschaftler/innen, sofern sie in die Forschungsgebiete des Instituts fallen. Thematische Nähe zu aktuell laufenden Institutionellen Forschungsprojekten ist ein Vorteil.
 

 

Wer kann am Stipendienprogramm teilnehmen?
  • Doktorand/innen von ausländischen Institutionen
  • Postdocs und andere Wissenschaftler/innen in der Fortbildungsphase von ausländischen Institutionen
  • Professor/innen sowie andere Wissenschaftler/innen mit entsprechender wissenschaftlicher Leistung von ausländischen Institutionen
Grundsätzlich werden Institutsstipendien nicht an Personen vergeben, die in Deutschland promovieren.
 
 
Bewerbung

Zu einer vollständigen Bewerbung gehören die folgenden Dokumente:

  • ein Anschreiben/Motivationsschreiben u.a. mit Angabe der Heimatinstitution und des voraussichtlichen Forschungszeitraums am Institut (genaue An- und Abreisedaten TT-MM-JJJJ)
  • ein tabellarischer Lebenslauf (mit persönlichen Angaben incl. Nationalität und Wohnsitz im Heimatland)
  • ein kurzes, ausgewähltes Schriftenverzeichnis (1-2 Seiten)
  • eine kurze Skizze des Projekts (Thema/Titel, Projektbeschreibung und Forschungsplan / max. 4 Seiten)
  • sowie bei Nachwuchswissenschaftlern (PhD-Kandidaten, Doktorand/innen, etc.) zwei auf Kopfbogen gedruckte, aussagekräftige Gutachten zu Antragsteller und Projekt. Diese Regelung gilt nicht für Nachwuchswissenschaftler, die an anderen Max-Planck-Instituten tätig oder diesen zugeordnet sind.
Bitte laden Sie die Dokumente in deutscher oder englischer Sprache als pdf-Dateien in der Online-Bewerbung hoch. Ihre Gutachter haben die Möglichkeit, in Ausnahmefällen und nach vorheriger Absprache die auf Papier mit Universitäts- oder Instituts-Logo oder Briefkopf ausgestellten Empfehlungsschreiben auch per E-Mail direkt an unsere Stipendienverwaltung zu schicken. Wir akzeptieren jedoch keine per E-Mail übermittelten Bewerbungen.

 

In Ihrem eigenen Interesse empfehlen wir Ihnen, sich frühzeitig zu bewerben, da auch Nachreichungen fehlender Informationen oder Dokumente nur innerhalb des Bewerbungszeitraums akzeptiert werden. Später oder per E-Mail eingehende Unterlagen können aus Gründen der Chancengleichheit nicht mehr berücksichtigt werden.

Die Entscheidung des Instituts wird dem Antragsteller bis ca. 8 - 10 Wochen nach Ende der Bewerbungsfrist mitgeteilt.
 
Bitte beachten Sie, dass Sie mit dieser Online-Bewerbung nur Bewerbungen für Stipendien des Max-Planck-Instituts für ausländisches öffentliches Recht und Völkerrecht einreichen können.
Bewerbungen für Stipendien anderer Max-Planck-Institute können hier nicht angenommen werden!
 
Bewerbungen für ein Max-Planck-Stipendium in 2025 im Forschungsbereich von Professorin Anne Peters können ab dem 01. Juni 2024 online eingereicht werden. Die Abgabefrist endet am 31. Juli 2024 (der entsprechende Link wird hier nach Aktivierung bekanntgegeben).
 


Wissenswertes rund um das Stipendium
 
Höhe des Stipendiums
Das Stipendium beträgt je nach wissenschaftlicher Qualifikation
-         € 1.365,00 / Monat (Doktorandinnen/Doktoranden)
-         € 2.500,00 / Monat (Forschungsstipendium Gruppe 1)
-         € 3.000,00 / Monat (Forschungsstipendium Gruppe 2)
 
 
Reisekosten, andere Ausgaben
Reisekosten nach und von Heidelberg sind im Stipendium nicht eingeschlossen. Das Institut erstattet keine Reisekosten. Es werden auch keine Zuschüsse zu weiteren Ausgaben oder Erstattungen anderer Ausgaben gezahlt.
 
Sprachkenntnisse
Das erforderliche Niveau der Deutschkenntnisse hängt vor allem vom geplanten Forschungsprojekt ab. In jedem Fall werden ausreichende Kenntnisse der deutschen oder englischen Sprache vorausgesetzt, damit die Integration in die Gemeinschaft des Instituts möglich ist.
 
Unterkunft
Bitte denken Sie daran, sich rechtzeitig vor Ihrer Anreise um eine Unterkunft zu kümmern. Wohnraum in Heidelberg ist nicht nur knapp und teuer, es kann auch schwierig sein, ein möbliertes Zimmer für nur einige Monate zu finden. Auf Wunsch senden wir Ihnen eine Übersicht über Gästehäuser in der Nähe. Wir bitten Sie freundlich, Ihre Unterkunft selbst zu buchen. Das Institut kann dies nicht für Sie übernehmen und auch nicht für Sie als Vermittler auftreten.
 
Krankenversicherung
Gastwissenschaftler/innen sind nicht durch das Max-Planck-Institut versichert. Es wird empfohlen, entweder die Deckung der vorhandenen Versicherung zu erweitern oder eine spezielle Versicherung für die Dauer des Aufenthalts abzuschließen. Bitte vergewissern Sie sich, dass diese dem Leistungsumfang der gesetzlichen Krankenversicherung in der Bundesrepublik Deutschland entspricht. Die für die Struktur Ihrer privaten Krankenversicherung zuständige Stelle sollte Sier dazu beraten können. Der Nachweis einer ausreichenden Krankenversicherung ist spätestens bei Antritt des Stipendiums vorzulegen.
 
Weitere Fragen?
Für weitere Auskünfte über das Stipendienprogramm wenden Sie sich bitte an den International Officer, Frau Christa Stadler (