Max-Planck-Institut für ausländisches öffentliches Recht und Völkerrecht Logo Max-Planck-Institut für ausländisches öffentliches Recht und Völkerrecht

Sie befinden sich hier: Forschung Forschung nach Projekten Forschungsgruppen Transnationale Solidaritätskonflikte (TSK)

Transnationale Solidaritätskonflikte (TSK)

Verfassungsgerichte als Foren und Akteure der Konfliktbearbeitung


Projekt

Das TSK-Projekt ist eine drei-köpfige Forschungsgruppe im Rahmen des Emmy-Noether-Programms der Deutschen Forschungsgemeinschaft (DFG) unter der Leitung von Anuscheh Farahat. Das Forschungsprojekt arbeitet an der FAU Erlangen-Nürnberg und in Kooperation mit dem Max Planck Institut für ausländisches öffentliches Recht und Völkerrecht in Heidelberg.

Aktuelle Informationen unter www.tsc-project.org

Ausgangslage

Der Handlungsspielraum nationaler Gesetzgeber in sozioökonomischen Verteilungsfragen ist durch unionsrechtliche Vorgaben zunehmend eingeschränkt. Darüber hinaus sorgen wechselseitige politische und ökonomische Abhängigkeiten zwischen den Mitgliedstaaten der EU dafür, dass Verteilungsentscheidungen nur noch schwer allein auf nationaler Ebene getroffen werden können. Besonders deutlich zeigt sich dies seit dem Beginn der Euro-Krise im Jahr 2008. Die Verfolgung gemeinsamer politischer und ökonomischer Ziele auf supranationaler Ebene führt zu einer ungleichen Verteilung von Kosten und Nutzen zwischen den Mitgliedstaaten. Dies führt zu politischen und rechtlichen Konflikten über die gerechte Verteilung von Kosten und Nutzen der Integration in der EU. Verteilungsentscheidungen werden innerhalb der EU, insbesondere seit der Euro-Krise, zunehmend von exekutiven Organen getroffen, während legislative Organe sowohl auf nationaler wie auf supranationaler Ebene nur begrenzte Handlungsmacht in Verteilungsfragen haben. Dies birgt die Gefahr des Verlusts politischer Inklusion jener Personengruppen, die von den Verteilungsentscheidungen negativ betroffen sind.

Destruktives Potential von TSK

Die aus dieser Konstellation entstehenden Konflikte können als transnationale Solidaritätskonflikte (TSK) rekonstruiert werden. Sie haben sich in den vergangenen Jahren massiv intensiviert und zu einer Politisierung der EU geführt. Diese drückt sich darin aus, dass Auseinandersetzungen über transnationale Solidarität als Konflikte um politische Präferenzen in der EU sichtbar gemacht werden. Da eine Veränderung der politischen Richtungsentscheidungen auf supranationaler Ebene oftmals wenig erfolgversprechend erscheint, richtet sich der Veränderungswille in letzter Konsequenz oft gegen die EU selbst. Deshalb bergen diese Konflikte die Gefahr, den Fortbestand der Europäischen Integration in Frage zu stellen.

Relevanz der Konfliktbearbeitungsmechanismen

Aus konflikttheoretischer Perspektive wird deutlich, dass Konflikte stets sowohl destruktives als auch integratives Potential haben und die Artikulation widerstreitender Präferenzen zunächst einmal nichts beklagenswertes ist. Ob Konflikte integrativ wirken, hängt von der Verfügbarkeit adäquater und legitimer Mechanismen der Konfliktbearbeitung ab, die das destruktive Potential kanalisieren und zum Kompromiss beitragen. Solche Mechanismen können politischer, gesellschaftliche oder rechtlicher Natur sein.

Verfassungs- und Höchstgerichte als Konfliktbearbeitungsinstanzen

Trotz der zunehmenden Politisierung der europäischen Integration und trotz ihres transnationalen Charakters werden Solidaritätskonflikte in der EU derzeit vorwiegend vor nationalen Verfassungs- und Höchstgerichten verhandelt und entschieden. Verfassungs- und Höchstgerichte sind daher eine wichtige Instanz der Konfliktbearbeitung.

  • Aber stellt die gerichtliche Konfliktbearbeitung auch einen adäquaten und ausreichend inklusiven Mechanismus zur Bearbeitung der vorliegenden Konflikte dar?
  • In welchem Verhältnis steht gerichtliche Konfliktbearbeitung zu anderen, politischen Mechanismen der Konfliktbearbeitung in Europa?

Diese Fragen werden anhand der Entscheidungen von sechs Verfassungs- bzw. Höchstgerichten untersucht,  die Geber- und Nehmerstaaten der aktuellen TSK repräsentieren (Spanien, Portugal, Griechenland, Irland, Italien, Deutschland). Zusätzlich werden Entscheidungen des EuGH und des Europäischen Gerichtshofs für Menschenrechte (EGMR) untersucht.

Das Projekt ist in sechs Teilprojekte gegliedert:

  • Der Begriff des transnationalen Solidaritätskonflikts (TSK)
  • Verfassungsgerichte als Foren der Konfliktbearbeitung
  • Verfassungsgerichte als Akteure der Konfliktbearbeitung
  • Verfassungsgerichte im Dialog mit anderen Institutionen
  • Verfassungsgerichte und die Organisation öffentlicher Gewalt im europäischen Rechtsraum
  • Soziale Anerkennung durch gerichtliche Konfliktbearbeitung

Kooperationsprojekte

Das TSK-Projekt veranstaltet in Kooperation mit dem Max Planck Institut für ausländisches öffentliches Recht und Völkerrecht die  interdisziplinäre Arbeitsgruppe Strukturwandel der Konfliktbearbeitung in Europa unter der Leitung von Anuscheh Farahat und Christoph Krenn.
 

Mitarbeiter: Marius Hildebrand

Ansprechpartnerin: Anuscheh Farahat