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Ius Constitutionale Commune en América Latina

Über das Projekt:

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Der Begriff Ius Constitutionale Commune en América Latina (ICCAL) umschreibt einen regionalen Ansatz transformatorischer Verfassungsstaatlichkeit. Gespeist aus der konkreten Erfahrung von inakzeptablen Zuständen systemischen Charakters zielt es auf den Wandel politischer und sozialer Realitäten durch eine konzertierte Stärkung von Menschenrechten, Demokratie und Rechtstaatlichkeit. Im Mittelpunkt stehen gemeinsame Probleme der lateinamerikanischen Länder wie die Exklusion breiter Bevölkerungskreise sowie die oft nur schwache rechtliche Normativität. Statt auf funktionale Integration setzt das ICCAL vor allem auf einen rechtebasierten, überstaatlich abgesicherten und regional radizierten Konstitutionalismus, so dass die Vertreter des ICCAL Staatsrecht, Völkerrecht und Rechtsvergleichung eng verbinden. Von besonderer Bedeutung sind die Öffnung der Verfassungen zahlreicher lateinamerikanischer Staaten gegenüber dem Völkerrecht sowie das interamerikanische System des Menschenrechtsschutzes, das den normativen Kern des ICCAL darstellt.

Auf der Grundlage eines wissenschaftlichen Austausches zwischen dem Max-Planck-Institut für ausländisches öffentliches Recht und Völkerrecht und führenden Experten aus Lateinamerika sollen im Rahmen dieses Forschungsprojekts die Grundzüge, Tendenzen, Spannungen, Herausforderungen sowie das Potential eines ICCAL, insbesondere im Bereich der Menschenrechte in Lateinamerika aufgezeigt werden. Die Bezeichnung als gemeinsames Recht (ius commune) ergibt sich aus zwei Komponenten der ICCAL. Der erste liegt in der erwähnten Öffnung der staatlichen Rechtsordnungen gegenüber einem Bestand gemeinsamen Völkerrechts, die das Wesen der Verfassungsstaatlichkeit wandelt und den staatlichen Rechtsordnungen eine gemeinsame Ausrichtung verleiht. Zweitens steht der Begriff für einen gemeinsamen rechtsvergleichenden Diskurs. Dessen Merkmal ist vor allem das Anliegen einer Staats- und Völkerrecht integrierenden, prinzipiengeleiteten Rekonstruktion des geltenden Rechts. Das Projekt hat dabei sowohl eine politische und juristische als auch eine kulturelle Dimension. Ähnlichkeiten ergeben sich zum Konzept des „ius publicum europaeum“ sowie zu Ansätzen, die mit Begriffen wie dem Weltbürgerrecht, dem Globalen Recht oder dem transnationalen Recht arbeiten. Das ICCAL ist jedoch kein Abbild europäischer Theorien, sondern ein vom lateinamerikanischen Kontext ausgehender Ansatz, der zugleich Erfahrungen mit dem transformatorischen Konstitutionalismus in anderen Regionen berücksichtigt.
 

Armin von Bogdandy et al., Ius Constitutionale Commune En América Latina: A Regional Approach to Transformative Constitutionalism

Armin von Bogdandy, Ius Constitutionale Commune en América Latina: una mirada a un constitucionalismo transformador.

 

1. Das ius constitutionale commune in Lateinamerika (ICCAL) im Bereich der Menschenrechte
 
Angelpunkt des Ius Constitutionale Commune sind die Grund - und Menschenrechte. Viele Autoren befassen sich ausdrücklich mit einem Ius Constitutionale Commune en Derechos Humanos. Dies hat verschiedene Gründe: Zunächst ist der transformatorische Gehalt der Verfassungen vor allem in deren Grundrechtekatalogen niedergelegt. Auch ermöglich diese Rechte eine zivilgesellschaftliche Mobilisierung mir Hilfe von strategischer Prozessführung. Zudem erhält das Projekt seine spezifisch juristische Energie insbesondere durch grund- und menschenrechtsorientierte Urteile. Allgemein haben Grund - und Menschenrechte in Lateinamerika trotz bestehender Umsetzungsschwierigkeiten bedeutende und transformatorische Effekte gezeitigt. Insbesondere stellen sie eine gemeinsame – juristische, aber auch politische und soziale – Sprache bereit, um Herausforderungen und Standards unter Juristen aber auch in öffentlichen und politischen Foren zu debattieren.

Dieser Teil des Projekts beschäftigt sich mit dem Kontext dem Entstehen der gemeinsamen Verfassungsprinzipien im Bereich der Menschenrechte, deren rechtlichen Konturen sowie deren Herausforderungen und Perspektiven. Bestandteil dieses gemeinsam mit verschiedenen Partnerorganisationen durchgeführten Projekts waren zahlreiche Tagungen innerhalb und außerhalb des Max-Planck-Instituts. Das Projekt hat außerdem zu einer Reihe von Buchveröffentlichungen in spanischer und portugiesischer Sprache geführt, die sowohl Querschnittsanalysen als auch Fallstudien zu der oben beschriebenen Fragestellung enthalten.
 

2. Handbuch der Verfassungsgerichtsbarkeit in Lateinamerika
 
Die Verfassungsgerichtsbarkeit spielt in den heutigen Demokratien Lateinamerikas eine fundamentale Rolle, insbesondere durch ihren Beitrag zur Konstitutionalisierung der Rechtsordnung und zur Garantie der Menschenrechte. Dies lässt sich insbesondere am Beispiel Costa Ricas oder Kolumbiens zeigen. Die Herausbildung und Konsolidierung des Rechtsstaats in den lateinamerikanischen Staaten weist jedoch nicht nur Kontinuitäten sondern auch Brüche auf. Auch bestehen zwischen den Ländern dieser scheinbar sehr homogenen Region neben Konvergenzen auch erhebliche Unterschiede. Hieraus ergibt sich die Notwendigkeit, diese Entwicklungen sowohl deskriptiv als auch kritisch zu untersuchen.
 
Bei dem Handbuch der Verfassungsgerichtsbarkeit handelt es sich um eine deskriptive und analytische Untersuchung der Entstehungsgeschichte, der Entwicklung und des aktuellen Standes der Verfassungsgerichtsbarkeit in Lateinamerika. Der deskriptive Teil des Projekts umfasst die grundlegende Erfassung der Institutionen, Prozesse und Resultate der Verfassungsgerichtsbarkeit in Ländern mit vergleichbarer juristischer Tradition. Angestrebt wird ferner die Herausarbeitung von Grundzügen, Tendenzen und Prognosen im Hinblick auf die Rechtsprechung. Im analytischen Teil des Projekts werden die wesentlichen Elemente, welche für die verschiedenen staatlichen sowie überstaatlichen Gerichte charakteristisch sind, sodann analysiert, verglichen und differenziert.
 
3. Die Legitimität der internationalen Menschenrechtsgerichtshöfe
 
Dieses Projekt basiert auf dem Werk “In wessen Namen? Eine Studie über die Autorität der internationalen Gerichtshöfe und ihre demokratische Rechtfertigung” von Armin von Bogdandy und Ingo Venzke. Das Buch wird derzeit ins Spanische übersetzt und Gegenstand eines wissenschaftlichen Austausches mit Verfassungsrechtlern und Völkerrechtlern der Universidad Externado de Colombia sein. Auch wird das Buch online verfügbar sein. Wesentliches Ziel ist es, den Austausch von Ideen und Erfahrungen zu diesem Thema, das von besonderer Bedeutung für die lateinamerikanische Region ist, zu fördern.