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Ius Publicum Europaeum

Leiter(in):

Armin von Bogdandy

Über das Projekt:

Die Autoren der Reihe Ius Publicum Europaeum widmen sich dem Strukturwandel des öffentlichen Rechts in Europa. Ius Publicum Europaeum meint den öffentlichrechtlichen Aspekt eines Rechtsraums, den das Recht der Europäischen Union und das ihrer Mitgliedstaaten gemeinsam bilden, der sich jedoch auch aus weiteren Quellen speist und über ihre Grenzen hinaus wirkt. Das Projekt steht heute im Zeichen der zahlreichen Krisen der letzten Jahre; der Finanzkrise, der Schuldenkrise, der Flüchtlingskrise, der Krisen durch systemische Defizite, und nicht zuletzt dem abnehmenden Vertrauen in die Demokratie. Europas Versprechen haben gelitten. Das ist die Herausforderung, vor der die Ius Publicum-Reihe steht (Armin von Bogdandy, The Idea of European Public Law Today, MPIL Research Paper No. 2017-04).
 


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Projektbeschreibung im Detail:

I. Die Bedeutung des Rechtsvergleichs im europäischen Rechtsraum

Rechtsvergleichung spielt in der Herausbildung des Ius Publicum Europaeum eine zentrale Rolle. Die Zeit ruft nach Texten, die die Grundlagen anderer europäischer Rechtsordnungen, insbesondere prägende historische Erfahrungen, Entwicklungsstufen, systematische Grundlagen, juristische und rechtswissenschaftliche Stile in der Perspektive des sich bildenden europäischen Rechtsraums erschließen. Das unionsrechtliche Prinzip der Loyalität verlangt die gegenseitige Berücksichtigung gerade öffentlichrechtlicher Rechtsmaterien. Oft ist zudem nur mittels Rechtsvergleichung das Regelungsmodell eines europäischen Rechtsaktes oder die Entscheidung eines europäischen Gerichts zu durchdringen und die angestoßene Transformation des nationalen Rechts zu begreifen. Rechtsvergleichung und Kenntnisse anderer Systeme des öffentlichen Rechts können den europäisch wie zwischenstaatlich agierenden Beamten helfen, die Positionen der Kolleginnen und Kollegen zu verstehen und die eigene Argumentationslinie abzustimmen und anzureichern. Ähnliches gilt für die sich intensivierende Begegnung von Rechtswissenschaftlern im europäischen rechtswissenschaftlichen Raum, auf Tagungen genauso wie am Schreibtisch, und zwar keineswegs allein bei "europabezogenen" Themen. Es wird immer mehr zum Standard guter rechtswissenschaftlicher Forschung, selbst eine rein innerstaatliche Fragestellung in einer europäischen Perspektive und aus fremden Lehren schöpfend neu zu entfalten. Zugleich ist die Herausforderung groß. Ausländisches Recht ist fremd. Rechtsquellen und Rechtserkenntnisquellen sind nicht leicht zu erschließen. Oft ist die Terminologie anders. Aufgrund der unterschiedlichen Entwicklungspfade können dieselben Worte bzw. ihre sprachlichen Äquivalente divergierende Begriffe tragen. Diese sind nicht einfach zu ermitteln, da Rechtsbegriffe ihren vollen Gehalt erst im Zusammenhang mit anderen Rechtsbegriffen und aus der praktischen Handhabung erhalten. Die Pluralität im europäischen Rechtsraum im Allgemeinen sowie die in Art. 4 (2) EUV anerkannte expressive Rolle der nationalen Verfassungsrechte im Besonderen verlangen, fremdes Recht als solches zu akzeptieren und der Neigung entgegenzuwirken, sprachlichen Assonanzen unbeschwert nachzugeben. 

II. Der Ansatz des Ius Publicum Europaeum-Projektes

Diesem Anliegen und den daraus folgenden Herausforderungen soll durch intensive Forschungskooperation und einschlägige Forschung des Instituts begegnet werden. Hierbei ist zunächst das Buchprojekt zu nennen, welches durch die Fritz Thyssen Stiftung gefördert wird. Das Augenmerk des mehrbändigen Werks, das seit 2007 im Verlag C.F. Müller (Heidelberg) erscheint, gilt den nationalen Verfassungs- und Verwaltungsordnungen, ihrer wechselseitigen Durchdringung sowie ihrer Öffnung für die supranationale Integration und die zwischenstaatliche Zusammenarbeit (Bände I bis VII). In weiteren Bänden sollen einzelne Aspekte des öffentlichen Rechts im europäischen Rechtsraum weiter vertieft werden. Das Handbuch machte den Bedarf eines Anschlusses an den englischsprachigen europäischen Diskursraum sowie an globale Diskursräume des öffentlichen Rechts (vgl. die Gründungsidee der International Society of Public Law) deutlich. Das über den deutschen Sprachraum hinaus reichende Interesse am Handbuch führte 2013 schließlich zu einer neuen Projektphase, dem Max Planck Handbooks in European Public Law bei Oxford University Press. Dieses schließt an den Erfahrungen des Handbuchs an, positioniert sich dabei aber stärker für eine globale Leserschaft.