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Die Vorlesung
„Völkerstrafrecht“
(11.00 h – 13.00 h)
bei Professor Dr. Rüdiger Wolfrum
fällt am Montag,
den 1. Februar 2010 aus.
Zielgruppe: ab 5. Semester
Vorkenntnisse: Staatsrecht, Nationales Strafrecht
Die Vorlesung beschäftigt sich mit dem Internationalen Strafrecht unter besonderer Bezugnahme auf das Völkerrecht (Menschenrechte, Humanitäres Völkerrecht, Friedenssicherung und Streitbeilegung). Behandelt werden insbesondere Verbrechen gegen den Frieden, Völkermord, Kriesgsverbrechen und Verbrechen gegen die Menschlichkeit. Das Hauptaugenmerk liegt insoweit auf dem materiellen Recht und weniger auf dem Prozeßrecht. Gegenstand ist das Völkerstrafrecht auf der Basis des Statuts von Rom. Eingegangen wird auch auf den Internationalen Strafgerichtshof von Nürnberg, die Sondergerichte für Ruanda und Jugoslawien.
Vorbereitung für die Vorlesung am 23.11. (Dr. Seibert-Fohr):
Nürnberger Prinzipien
Resolution on the Definition of Aggression (UN GA Res. 3314 (1975)