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Deutsche Rechtsprechung in völkerrechtlichen Fragen 2000


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J. Christina Gille


III. Wirkungen und Grenzen staatlicher Souveränität

1. Grenzen der Ausübung eigener Staatsgewalt

c) Anwendung deutschen Rechts

      11. Das BayObLG stellte mit Beschluß vom 8.2.2001 (4 StRR 9/2001 - BayObLG in Strafsachen 2001, 8) klar, daß das deutsche Strafrecht auch für Verstöße gegen Vorschriften der Bundesrepublik Deutschland über die Ein-, Aus- und Durchfuhr von Waren, zu denen auch die Bestimmungen des Außenwirtschaftsgesetzes gehören, gilt, die auf vorgeschobenen deutschen Grenzdienststellen in Tschechien begangen werden. Dies folge aus dem deutsch-tschechischen Grenzabfertigungsvertrag34, vorliegend insbesondere aus Art. 3 Abs. 3 i.V.m. Abs. 2 und Art. 2a des Vertrages. Gleiches gelte für entsprechende Gesetzesverletzungen, die von tschechischen Staatsangehörigen begangen würden. Art. 7 des Vertrages schränke nicht die Befugnis der Bundesrepublik Deutschland, solche Verstöße nach deutschem Recht zu ahnden, für Taten tschechischer Staatsangehöriger ein, sondern beschränke lediglich die Befugnis ihrer Bediensteten zur Anwendung von Zwangsmaßnahmen auf tschechischem Hoheitsgebiet. Bei der Tat des Angeklagten, der versuchten Einfuhr irakischer Dinare35 nach Deutschland, handele es sich um einen Verstoß gegen � 34 Abs. 4 Satz 1 AWG. Die am 9.1.1997 bekanntgemachte Verordnung (EG) Nr. 2465/96 des Rates vom 17.12.199636 verbiete in Art. 1 Nr. 1 u.a. die Verbringung aller Erzeugnisse mit Ursprung im oder Herkunft aus dem Irak in das Hoheitsgebiet der Gemeinschaft. Hiervon würden auch irakische Dinar-Scheine erfaßt, die in Europa als Ware gehandelt würden.




      34 Vertrag zwischen der Bundesrepublik Deutschland und der Tschechischen Republik über Erleichterungen der Grenzabfertigung im Eisenbahn-, Straßen- und Schiffsverkehr vom 19.5.1995, BGBl. 1996 II, 18.

      35 Siehe hierzu auch das Urteil des BGH unten [69].

      36 Verordnung (EG) Nr. 2465/96 des Rates vom 17.12.1996 über die Unterbrechung der wirtschaftlichen und finanziellen Beziehungen zwischen der Europäischen Gemeinschaft und Irak, ABl.EG 1996 L 337/1.