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2001


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J. Christina Gille


IX. Internationaler Menschenrechtsschutz

4. Übereinkommen über die Rechte des Kindes

       66. Zum Fehlen eines Verstoßes gegen Art. 18 ÜRK156 durch die Regelung des � 1626a BGB wird verwiesen auf den Beschluß des BGH vom 4.4.2001, vgl. oben [57].




      156 Übereinkommen über die Rechte des Kindes (Anm. 128).