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Deutsche Rechtsprechung in völkerrechtlichen Fragen 1995


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Volker Röben


IX. Asylrecht

2. Inländische Fluchtalternative

       51. Mit Kammerbeschluß vom 23.2.1995 (BayVBl. 1995, 561) hob das Bundesverfassungsgericht auf die Verfassungsbeschwerde eines rumänischen Asylbewerbers hin ein verwaltungsgerichtliches Urteil, mit dem die Asylklage gem. § 29a Abs. 1 AsylVfG als offensichtlich unbegründet abgewiesen wurde, wegen Verletzung von Art. 16a Abs. 1 i.V.m. Abs. 3 Satz 2 GG1 auf. Ungeachtet dessen, welche inhaltlichen und verfahrensrechtlichen Anforderungen an die Prüfung eines Vorbringens zu stellen seien, mit dem ein aus einem sicheren Herkunftsstaat stammender Asylbewerber die Vermutung allgemeiner Verfolgungsfreiheit entkräften wolle, ergebe sich jedenfalls unmittelbar aus der Verfassung, daß der Asylbewerber die Möglichkeit haben müsse, die Vermutungsregel für sich zu entkräften. Das erfordere, daß, soweit nicht verfahrensrechtliche Gründen entgegenstünden, sein Vorbringen, das konkrete Behauptungen zu einem individuellen Verfolgungsschicksal enthalte, vom VG zur Kenntnis genommen und im einzelnen gewürdigt werde.



      1 In das Grundgesetz eingefügt durch ein am 30.6.1993 in Kraft getretenes Änderungsgesetz.