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Deutsche Rechtsprechung in völkerrechtlichen Fragen 1995


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Volker Röben


XIII. Europäische Gemeinschaften

9. Steuerpolitik

       103. Das sächsische OVG entschied mit Urteil vom 13.12.1995 (2 S 193/95 - DÖV 1996, 610), daß die Erhebung von Vergnügungssteuern durch sächsische Kommunen nicht gegen Art. 33 Abs. 21 der 6. Mehrwertsteuer-Richtlinie 77/388/EWG2 des Rates verstoße. Diese Bestimmung reduziere die Erhebung von Verbrauchssteuern auf die ausdrücklich genannten Waren, nicht erfaßt seien dagegen Dienstleistungen - in dem vorliegenden Fall Bereithalten der Spielmöglichkeit für den Spieler durch den Aufsteller von Spielgeräten -, nicht erfaßt sei damit die Vergnügungssteuer als örtliche Aufwandsteuer. Die Vergnügungssteuer besitze nicht allein wegen der kalkulatorischen Abwälzbarkeit den Charakter einer Umsatzsteuer.



      1 Art. 33 Abs. 2 bestimmt: Wird in dieser Richtlinie auf verbrauchssteuerpflichtige Waren Bezug genommen, so handelt es sich um folgende, in den geltenden Gemeinschaftsbestimmungen definierte Waren: Mineralöle, Alkohol, Tabakwaren.

      2 Vom 13.6.1977, ABl. (EG) Nr. L 145, 1 in der Neufassung 91/680/EWG vom 21.12.1991, ABl. (EG) Nr. L 376, 1.