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Tätigkeitsbericht für das Jahr 2000


VII. Wissenschaftlicher Nachwuchs und Gastwissenschaftler

B. Aktivitäten des wissenschaftlichen Nachwuchses am Institut

1. Doktorandenseminar im ausländischen öffentlichen Recht und Völkerrecht

Seit 1998 existiert am Institut ein Doktorandenseminar im ausländischen öffentlichen Recht und Völkerrecht. Es soll ein Forum bilden, das es Doktorandinnen und Doktoranden ermöglicht, ihre Thesen und Ideen vorzustellen und aus der Diskussion darüber Anregungen für die weitere Forschung zu gewinnen. Daher zielt es nicht auf die Vorstellung abgeschlossener Arbeiten, sondern will den Prozeß ihrer Erstellung begleiten. Daneben soll es allen Teilnehmerinnen und Teilnehmern die Möglichkeit geben, Einblick in Forschungsarbeiten zu erhalten, die nicht unmittelbar mit der eigenen Arbeit zusammenhängen. Dadurch können gemeinsame Fragestellungen, Verbindungslinien und parallele Entwicklungen in anderen Feldern offengelegt werden. Der Kreis der zu behandelnden Themen umfaßt entsprechend der Zielsetzung des Instituts sowohl das ausländische öffentliche Recht und die Rechtsvergleichung als auch das Völkerrecht und das Recht der Europäischen Union. An dem zweiwöchentlich stattfindenden Kolloquium nehmen im Durchschnitt ungefähr fünfzehn Doktoranden teil. Sitzungen im Jahre 2000 waren unter anderem positiven Verpflichtungen in der Europäischen Menschenrechtskonvention, dem Begriff der schwerwiegenden und systematischen Menschenrechtsverletzungen, der Öffentlichkeitsbeteiligung nach dem europäischen Verwaltungsrecht, dem Verhältnis von Neutralität und Mitgliedschaft in der Europäischen Union, dem völkerrechtlichen Schutz vor innerstaatlichen Zwangsumsiedelungen, menschenrechtlichen Grenzen von UN-Wirtschaftssanktionen, europäischen Standards des Flüchtlingsrechts sowie der Rolle von Präjudizien im Völkerrecht gewidmet.



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