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E. Besuch einer Delegation des ukrainischen Verfassungsgerichts
Am 6. und 7. November fand das 5. deutsch-ukrainische Kolloquium zum Verfassungsrecht am Max-Planck-Institut statt. Von ukrainischer Seite nahmen eine Delegation des ukrainischen Verfassungsgerichts - sieben Richter, darunter der Präsident des Gerichts Herr Skomarocha, ein Vertreter des Menschenrechtsbeauftragten, der Beauftragte des Parlamentes beim Verfassungsgericht - von deutscher Seite die beiden Verfassungsrichter a.D. Frau Prof. Graßhoff und Herr Kruis, Prof. Bernhardt, Prof. Wolfrum, Dr. Beknazar, Frau Carazo und Dr. Hartwig teil. Die Gespräche waren der Europäischen Menschenrechtskonvention und ihrer Relevanz für die Rechtsprechung der Verfassungsgerichte gewidmet. Die Themenbereiche Verfahrensrechtliche Garantien, Meinungsfreiheit, Eigentumsschutz, Schutz der Privatsphäre und Garantien im Wahlrecht wurden jeweils von ukrainischer und von deutscher Seite in kurzen Einführungsvorträgen dargestellt und anschließend ausführlich diskutiert.