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Tätigkeitsbericht für das Jahr 2000


IX. Aktivitäten im Wissenstransfer

F. Rechtsgutachten zu den Verfassungsvorschlägen für das Fürstentum Liechtenstein

Im Berichtszeitraum erstattete Prof. Frowein ein Rechtsgutachten zu den Verfassungsvorschlägen für das Fürstentum Liechtenstein. In dem Gutachten wurden die vom Fürstenhaus vorgelegten Vorschläge für eine Änderung der liechtensteinischen Verfassung in den Bestimmungen über das Selbstbestimmungsrecht der Gemeinden, die Beziehungen zwischen dem Landesfürsten und der Regierung, die Richterwahl und die Zuständigkeiten des Staatsgerichtshofes sowohl unter rechtsvergleichenden als auch unter völkerrechtlichen Gesichtspunkten analysiert und bewertet. Dabei wurde verfassungsrechtsvergleichend festgestellt, inwieweit für die Änderungsvorschläge Vorbilder im geltenden oder früheren Verfassungsrecht anderer europäischer Staaten vorhanden waren. Sodann wurde geprüft, inwieweit die Änderungsvorschläge Normen des Völkerrechts, insbesondere der Europäischen Menschenrechtskonvention und vergleichbarer Texte verletzen könnten. Das Gutachten gelangte dabei zu dem Ergebnis, daß sowohl das vorgeschlagene weitgehende Selbstbestimmungsrecht der Gemeinden (bis hin zur Austrittsmöglichkeit aus dem Staatsverband!) als auch die vorgesehenen weitreichenden Befugnisse des Fürsten im Verhältnis zu Regierung und Parlament (z.B. Möglichkeit der Parlamentsauflösung ohne Gegenzeichnungserfordernis) als rechtlich und verfassungspolitisch außerordentlich problematisch angesehen werden müssen.



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