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Tätigkeitsbericht für das Jahr 2001


II. Forschungsvorhaben

D. Internationales Umweltschutzrecht und Seerecht

4. Festschrift für Shigeru Oda

Das Institut gibt in Zusammenarbeit mit Prof. McWhinney aus Ottawa und Prof. Ando aus Kyoto eine Festschrift zu Ehren des Richters am Internationalen Gerichtshof Shigeru Oda heraus. Das zweibändige Werk soll ihm im März 2002 überreicht werden.

Richter Oda hat seine juristische Ausbildung in Japan und den USA erhalten; er hat auch am hiesigen Institut im Rahmen eines Forschungsaufenthalts gearbeitet. Er ist seit 25 Jahren Richter an dem Internationalen Gerichtshof und damit der längstdienende internationale Richter. Beschäftigt hat sich Richter Oda zunächst mit Fragen des Seerechts. Seine Dissertation an der Yale Law School führte den Titel "Riches of the Sea and International Law". In der Folgezeit hat er als Mitglied der Delegation Japans an der Ersten, Zweiten und Teilen der Dritten Seerechtskonferenz der Vereinten Nationen teilgenommen. Ein zweites Interessengebiet von Richter Oda ist die friedliche Beilegung von Streitigkeiten, insbesondere Fragen, die im Zusammenhang mit dem Internationalen Gerichtshof stehen. Zu beiden Bereichen hat er Vorlesungen in der Haager Akademie für Internationales Recht gehalten.

An der Festschrift haben 102 Autoren mitgewirkt. Sie repräsentieren die internationale Richterschaft - der Internationale Gerichtshof hat beispielsweise einen kollektiven Beitrag geleistet -, die Völkerrechtswissenschaft und diejenigen, die vor internationalen Gerichten auftreten. Ihre Beiträge sind, einem ausdrücklichen Wunsch von Richter Oda entsprechend, in Englisch, Französisch oder Deutsch. Die allermeisten von ihnen beschäftigen sich mit den beiden kurz skizziereten Interessengebieten von Richter Oda. Dabei wird auf unterschiedlichste Fragen eingegangen. Einen verhältnismäßig breiten Raum nehmen unter anderem Beiträge ein, die sich mit den Konsequenzen auseinandersetzen, die sich aus der Gründung neuer internationaler Gerichte ergeben. Angesichts dieser Entwicklung kann es nicht ausbleiben, daß sich die Gerichtsurteile internationaler Gerichte überschneiden und in Einzelfällen zu unterschiedlichen Entwicklungen kommen. Die vorgeschlagenen Lösungs-ansätze sind unterschiedlicher Art.