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Tätigkeitsbericht für das Jahr 2001


VIII. Zusammenarbeit mit anderen Forschungseinrichtungen des In- und Auslands

B. Besuch einer Delegation des südafrikanischen Justizministeriums

Im November 2000 ist das neue südafrikanische Verwaltungsrechtsgesetz, der Promotion of Admistrative Justice Act (AJA), in Kraft getreten. Dieses Gesetz regelt die wesentlichen Grundlagen des allgemeinen Verwaltungsverfahrens- und Verwaltungsprozeßrechts. Der AJA regelt nur bestimmte Kernbereiche eines rechtsstaatlichen Verwaltungsverfahrens. Zur umfassenderen Kodifizierung war schon aufgrund des von der Verfassung vorgegebenen Zeitrahmens keine Möglichkeit. Zwar deckt das in diesem Bereich geltende Common Law manche Lücke ab, doch wurde bereits im Zuge der Kodifizierungsarbeiten deutlich, daß dieser Rahmen nicht ausreicht. Der Implementierung des AJA in Gestalt ergänzender Rechtsverordnungen sowie eines Code of Good Administrative Conduct`, der den Verwaltungsbehörden, aber auch den Gerichten Orientierung bei der Konkretisierung der im Gesetz enthaltenen allgemeinen Standards gibt, kommt daher eine zentrale Bedeutung zu.

Diese Bemühungen um eine umfassende Modernisierung des südafrikanischen Verwaltungsverfahrensrechts bildeten den Hintergrund für den zweitägigen Besuch einer Delegation des südafrikanischen Justizministeriums am 5./6. Juli am Max-Planck-Institut in Heidelberg. Der Delegation, die von Prof. Wolfrum und von den Referenten Dr. Grote, Privatdozent Dr. Giegerich und Dr. Oellers-Frahm betreut wurde, ging es dabei um die Erörterung der Minimalstandards eines fairen Verwaltungsverfahrens unter allen Gesichtspunkten, insbesondere auch solchen rechtsvergleichender Art, die für die südafrikanischen Reformen von Interesse sein könnten. Im einzelnen wurden während des Besuchs in Form kurzer einleitender Statements mit anschließender Diskussion die folgenden Themenbereiche behandelt:

Rechtliches Gehör und Bürgerpartizipation bei der Vorbereitung breitenwirksamer Verwaltungsentscheidungen,

Voraussetzungen und Grenzen der Aufhebung verfahrensfehlerhafter Verwaltungsakte durch die Gerichte,

Perspektiven des EDV-gestützten Verwaltungshandelns, sowohl in den Beziehungen der Verwaltung zum Bürger als auch in der Kooperation der Verwaltungsbehörden untereinander (E-governance),

Vorgerichtliche Rechtsbehelfe als Instrumente schnellen und kostengünstigen Rechtsschutzes,

Umfang der gerichtlichen Überprüfbarkeit von Verwaltungshandeln.