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Tätigkeitsbericht für das Jahr 2002

X. Symposien und Tagungen

C. "Rechtsfragen der Gleichheit und Nichtdiskriminierung im nationalen und internationalen Recht" - Abschiedssymposium für Prof. Frowein

Am 28. und 29. Juni fand aus Anlaß des Ausscheidens von Prof. Dr. Dres. h.c. Jochen Abr. Frowein aus dem aktiven Dienst als Direktor des Instituts ein wissenschaftliches Symposium statt. Das Thema "Rechtsfragen der Gleichheit und Nichtdiskriminierung im nationalen und internationalen Recht" wurde aus einem Bereich des Menschenrechtsschutzes gewählt, dem sich Prof. Frowein als Wissenschaftler und in seiner praktischen Arbeit in besonderer Weise gewidmet hat. Die gegenwärtige Diskussion um das 12. Zusatzprotokoll zur Europäischen Menschenrechtskonvention verlieh dem Thema besondere Aktualität.

Den Auftakt bildete am 28. Juni ein Referat von Prof. Dr. Dr. h.c. Michael Stolleis zu den historischen und ideengeschichtlichen Grundlagen des Gleichheitssatzes. An dieses Referat schloß sich ein erster Block mit rechtsvergleichenden Berichten zum Gleichheitssatz in den Vereinigten Staaten von Amerika (Prof. Donald Kommers, Notre Dame Law School), Frankreich (Prof. Olivier Jouanjan, Universität Straßburg) und Deutschland (Prof. Dr. Dr. h.c. Hans Meyer) an. Dieser wurde nach der Mittagspause in einer englischsprachigen Sitzung zu Israel (Justice Itzhak Zamir, Oberster Gerichtshof von Israel) und Südafrika (Justice Laurie�Ackermann, Verfassungsgericht von Südafrika) fortgesetzt. Am späteren Nachmittag wurden die Regelungen in den regionalen Systemen der EMRK und des europäischen Gemeinschaftsrechts erörtert. Das Referat von Prof. Dr. Stefan Trechsel (Universität Zürich, ehemaliger Präsident der Europäischen Kommission für Menschenrechte) beschäftigte sich mit der Einführung eines allgemeinen Gleichheitssatzes durch das 12. Zusatzprotokoll zur EMRK. Prof. Gil Carlos Rodr�guez Iglesias, Präsident des Europäischen Gerichtshofs in Luxemburg erörterte die Rechtsprechung des Europäischen Gerichtshofs zu Gleichberechtigung von Männern und Frauen im Beruf und deren Auswirkung auf das nationale Recht der Mitgliedstaaten. Den Abschluß des ersten Tages bildete die Dinner Speech des Präsidenten des Europäischen Gerichtshofs für Menschenrechte Prof. Dr. Luzius Wildhaber zum Thema "Freiheit und Menschenrechte im Großeuropa der Jahrtausendwende".

Am Samstag, 29.�Juni widmete sich die Tagung wiederum in englischer Sprache der Praxis des Gleichheitssatzes im universellen und regionalen Menschenrechtsschutz außerhalb Europas. Prof. Pierre-Marie Dupuy (Florenz) referierte über den Gleichheitssatz in der Allgemeinen Erklärung der Menschenrechte und in den beiden Pakten aus dem Jahr 1966. Hieran schlossen sich ein Referat des Richters am Internationalen Gerichtshof Prof. Thomas Buergenthal zum Gleichheitssatz im Interamerikanischen System zum Schutz der Menschenrechte und ein Referat von Prof. U. O. Umozurike (ehemaliges Mitglied der Afrikanischen Menschenrechtskommission) zum Gleichheitssatz in der Praxis der Afrikanischen Menschenrechtskommission an. Den Abschluß dieses völkerrechtlichen Blocks bildeten Referate von Prof. Dr. Stefan Oeter (Universität Hamburg) zum Schutz nationaler Minderheiten im Völkerrecht und von ) Prof. Dr. Dr. h.c. Rüdiger Wolfrum, Direktor des Instituts und Richter am internationalen Seegerichtshof, zum Verbot der Diskriminierung aufgrund von Rasse, Herkunft, Sprache oder Hautfarbe im Völkerrecht .

Der Samstagnachmittag war Querschnittsthemen zum allgemeinen Gleichheitssatz gewidmet, in denen Fragestellungen aus den vorherigen Referaten aufgegriffen und verbunden wurden. Prof. Dr. Georg Nolte (Universität Göttingen) referierte unter dem Titel "Gleichheit und Nichtdiskriminierung - Zwei Seiten einer Medaille?" zum Verhältnis des allgemeinen Gleichheitssatzes zu Diskriminierungsverboten. Dr. Christian Walter, wissenschaftlicher Referent am Institut, diskutierte Fragen der verfassungsgerichtlichen Kontrolldichte bei der Anwendung des Gleichheitssatzes in der Rechtsprechung des Europäischen Gerichtshofs für Menschenrechte und des deutschen Bundesverfassungsgerichts. Das Referat von Dr. Matthias Hartwig, ebenfalls wissenschaftlicher Referent am Institut, zur Bedeutung des Gleichheitssatzes für die Universalisierung der Menschenrechte bildete den Auftakt zu der sich anschließenden Podiumsdiskussion über die kulturelle Bedingtheit von Menschenrechten, an der Prof. Dr. Dres. h.c. Jochen Abr. Frowein, Prof. Thomas Franck (New York University School of Law), U.O.�Umozurike, und Prof. Ramatullah Khan (University of Delhi). Die Referate werden 2003 in einem Sammalband der Schriftenreihe des Instituts veröffentlicht.