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Tätigkeitsbericht für das Jahr 2003


XI. Symposien und Tagungen

G. Internationales Symposium "Development of International Law: Alternatives to Treaty-making?"

Am 14. und 15. November des Jahres fand am Institut eine internationale Konferenz zur Fortentwicklung der Völkerrechtsordnung durch alternative Instrumente zum völkerrechtlichen Vertrag statt. Die Konferenz stellte sich die Frage, welche Normen die internationalen Akteure, einschließlich der Gerichte und Schiedsgerichte anzuwenden haben bzw. ob der Katalog des Art. 38 IGH Statut noch adäquat ist. Sie ging dabei von der Hypothese aus, daß vor allem im internationalen Umwelt- und Wirtschaftsrecht neben völkerrechtlichen Verträgen zunehmend andere Mechanismen für die Entwicklung des Völkerrechts Bedeutung gewinnen. Neben dem Völkergewohnheitsrecht handelt es sich dabei um Normen, die u.a. von Expertengremien, Vertragsstaatenkonferenzen, Vertragsorganen, internationalen Gerichten und Schiedsgerichten sowie internationalen Organisationen hervorgebracht werden.

Diese Normen wirken in unterschiedlicher Art und Weise auf die Völkerrechtsordnung ein; sie können etwa Restatements des Völkerrechts sein oder völkerrechtliches Vertragsrecht modifizieren. Um diese Fragen umfassend zu erörtern, brachte das Institut eine Reihe von internationalen und nationalen Völkerrechtswissenschaftlern, Richter internationaler Gerichte sowie Vertreter der Völkerrechtspraxis zusammen. Die Konferenz umfaßte nach einer Einführung durch Prof. Wolfrum insgesamt 13 Panels, die jeweils eine Leitpräsentation und ein oder mehrere Comments umfaßten, an die sich eine allgemeine Diskussion anschloß. Die Panels behandelten die Themengruppen "Assessment and critique of international treaty (conventional) lawmaking"; "International Bodies: their role in non-contractual lawmaking and in the development of customary international law", die sich daraus ergebenden Querschnittfragen "Complementarity of international treaty law, customary international law and non-contractual lawmaking; potential subject-matters and areas of non-conventional lawmaking, proliferation of actors" sowie abschließend "Lawmaking through the interpretation und application of international law" (s. unter II. A. 1.).