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Völkerrechtliche Praxis der Bundesrepublik Deutschland im Jahre 1998


XIII. Umwelt- und Naturschutz

e. Landschafts- und Bodenschutz

    182. Am 15. September 1993 beschloß die Bundesregierung, ein Gesetz zur Ratifizierung der Alpenkonvention einzubringen386.

    183. Vom 9. bis 16. Juni 1993 fand die Vertragsstaatenkonferenz zur "Ramsar-Konvention"387 statt. Dabei handelt es sich um ein weltweites, internationales Übereinkommen zum Schutz der Feuchtgebiete. Zur wirksamen Verstärkung des Feuchtgebietsschutzes einigten sich die Vertragsstaaten auf eine annähernde Verdoppelung des Budgets in den Jahren 1994 bis 1996. Weiter wurde eine Resolution zum Verhältnis zwischen Ramsar-Konvention, Artenvielfalts-Konvention und der globalen Umweltfazilität (GEF) verabschiedet388.

    184. Anfang Juli 1993 leitete die Bundesregierung dem Deutschen Bundestag den "Bericht der Bundesregierung an den Deutschen Bundestag über ihre laufenden Aktivitäten zur Tropenwalderhaltung und zum Stand der Umsetzung der genannten Schutzmaßnahmen auf internationaler, EG-weiter und nationaler Ebene und darüber hinaus über die Entwicklung auf dem Gebiet des Schutzes der tropischen Wälder insgesamt, sowie über die Realisierung der Forschungsempfehlungen der Enquête-Kommission des Deutschen Bundestages "Vorsorge zum Schutz der Erdatmosphäre zum Schutz der tropischen Wälder"389 zu. In diesem Bericht betonte die Bundesregierung, daß sie nach wie vor an ihrem Ziel einer Waldkonvention festhalte. Sie sei dazu bereit, zu weiterführenden Beratungen nach Deutschland einzuladen390. Da das bestehende internationale Tropenholzübereinkommen am 31. März 1994 auslaufen werde, seien bereits erste vorbereitende Gespräche auf internationaler Ebene zur Verhandlung eines neuen Übereinkommens durchgeführt worden. Das Internationale Tropenholzübereinkommen (ITTA) sei das einzige Rohstoffabkommen, das auch ökologische Aspekte berücksichtige. Es habe sich nach Auffassung der Bundesregierung im großen und ganzen bewährt. In der Internationalen Tropenholzorganisation (ITTO) seien sich Erzeuger- und Verbraucherländer mit der Verabschiedung des "Ziels 2000" einen großen Schritt näher gekommen. Wesentliche Bestandteile des Ziels 2000 seien die Ausweisung möglichst großer Tropenwaldschutzgebiete, die Festlegung von Tropenwaldflächen für eine nachhaltige und umweltschonende Bewirtschaftung, die rasche Wiederaufforstung von Kahlschlagflächen, die verstärkte Berücksichtigung der Interessen der lokalen Bevölkerung und die Erhaltung der Artenvielfalt. Nach Auffassung der Bundesregierung müsse dieses Ziel 2000 bei der Neuverhandlung eines Rohstoffabkommens für Tropenholz berücksichtigt werden. Außerdem solle das Abkommen eine gezielte Absatzförderung für Tropenholz und Tropenholzprodukte aus kontrolliert nachhaltiger Nutzung vorsehen. Schließlich solle die Zusammenarbeit mit anderen internationalen Organisationen, die sich mit dem Schutz und der Erhaltung der Tropenwälder befassen, verbessert werden391.
 


    386Umwelt 1993, 477; das Ratifikationsgesetz wurde erst am 14.4.1994 eingebracht, BT-Drs. 12/7268; zum Inhalt der Alpenkonvention bereits Marauhn (Anm. 135), Ziff. 159.
    387BGBl. 1976 II, 1265.
    388Umwelt 1993, 393.
    389BT-Drs. 12/5403.
    390BT-Drs. 12/5403, 28.
    391BT-Drs. 12/5403, 23.