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Beiträge zum ausländischen öffentlichen Recht und Völkerrecht

Veröffentlichungen des Max-Planck-Instituts für ausländisches öffentliches Recht und Völkerrecht


Band 196:

Hans Fabian Kiderlen

Von Triest nach Osttimor / From Trieste to East Timor

Der völkerrechtliche Rahmen für die Verwaltung von Krisengebieten durch die Vereinten Nationen / The Legal Framework for the Administration of Areas of Conflict by the United Nations


Summary (PDF, 72.1 KB (Volltext)

Contents:
Einleitung: Gegenstand der Arbeit. - Gang der Untersuchung.
Historische Einführung: Gebietsverwaltungen durch den Völkerbund. - Das Freie Territorium Triest (1947). - Die Internationale Stadt Jerusalem (1947). - Die internationale Verwaltung Libyens (1949-51). - Die Opération des Nations Unies au Congo (1960-1964). - Die United Nations Temporary Executive Authority in West-Neuguinea (1962-1963). - Die United Nations Transition Group in Namibia (1989-1990). - Die United Nations Transitional Authority in Kambodscha (1992-1993). - Die United Nations Operation in Somalia (1993-1995). - Bosnien-Herzegowina. - Die UN-Übergangsverwaltung in Ostslawonien (1996-1998). - Die UN-Übergangsverwaltung im Kosovo (seit 1999). - Die UN-Übergangsverwaltung in Osttimor (1999-2002). - Die UN-Unterstützungsmission in Afghanistan (seit 2002). - Multidimensionale Unterstützungsoperation der UN seit 1999. - Die Verwaltung des Irak durch ein Staatenbündnis (2003-2004).
Die Rechtsgrundlagen für UN-Gebietsverwaltungen: Vorbereitende Überlegungen zur Rechtsgrundlage. - Krisengebietsverwaltung auf Grundlage der Peacekeeping-Befugnis des Sicherheitsrates (Art. 24 Abs. 1 SVN). - Krisengebietsverwaltung als friedenssichernde Zwangsmaßnahme (Kapitel VII der Charta). - Die tatsächliche Ausübung der Verwaltungskompetenz des Sicherheitsrates. - Krisengebietsverwaltung durch die Generalversammlung. - Krisengebietsverwaltung unter dem Regime des Treuhandrates (Kapitel XII und XIII der Charta).
Die Grenzen der Verwaltungskompetenz unter Kapitel VII der Charta: Organisationsinterne Grenzen der Verwaltungskompetenz des Sicherheitsrates. - Externe Grenzen der Verwaltungsmacht des Sicherheitsrates. - Mittelbare Bindung des Sicherheitsrates. - Auswertung: Relative und absolute Grenzen der Verwaltungskompetenz des Sicherheitsrates unter Kapitel VII der Charta. - Die Grenzen der Verwaltungsmacht in der Praxis.
Die rechtlichen Grenzen konsensgestützter UN-Gebietsverwaltungen: Umfang der staatlichen Zustimmung. - Sonstige Grenzen konsensgestützter Gebietsverwaltungen des Sicherheitsrates. - Sonstige Grenzen konsensgestützter Gebietsverwaltungen der Generalversammlung.
Zusammenfassung und Ausblick.
Summary: From Trieste to East Timor



Die UN-Verwaltungen im Kosovo und Osttimor haben den Blick der Öffentlichkeit auf die Verwaltung von Krisengebieten durch die Vereinten Nationen gelenkt, die in eben diesen Gebieten alle drei Staatsgewalten auf sich vereint haben. Vor diesem Hintergrund legt der Autor umfassend die völkerrechtlichen Grundlagen und Grenzen einer Ausübung territorialer Hoheitsgewalt durch die Vereinten Nationen in Krisengebieten dar. Ausführlich werden dabei auch die praktischen Probleme einer Krisengebietsverwaltung, wie sie im Kosovo oder in Osttimor aufgetreten sind, einer rechtlichen Würdigung unterzogen.

2008. XXVI, 526 S.
ISBN 978-3-540-77524-9
Springer-Verlag, Berlin/Heidelberg