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Völkerrechtliche Praxis der Bundesrepublik Deutschland im Jahre 1993


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Christian Walter

V. See- und Flußrecht

b. Flußrecht

    34. Am 16. Juli 1993 leitete die Bundesregierung das Ratifikationsverfahren zu dem Zusatzprotokoll Nr. 2 vom 13. November 1992 zu den Protokollen vom 20. Dezember 1961 über die Errichtung der Internationalen Kommissionen zum Schutz der Mosel und der Saar gegen Verunreinigung und dem ergänzenden Protokoll vom 22. März 1990 zu diesen beiden Protokollen ein. Mit diesem Zusatzprotokoll soll den Kommissionen Rechts- und Geschäftsfähigkeit nach dem am Sitz ihres Sekretariats geltenden Recht verliehen werden. Weiter sollen sie über die Einstellung und Entlassung des Personals entscheiden und insbesondere die Fähigkeit besitzen, die für die Erfüllung ihrer Aufgaben notwendigen Verträge zu schließen, Personal zu beschäftigen, unbewegliches und bewegliches Vermögen zu erwerben und zu veräußern, sowie vor Gericht aufzutreten68.

    35. Am 19. Dezember 1994 wurde die am 1. Dezember 1993 und am 18. Mai 1994 beschlossene Rheinschiffahrtspolizeiverordnung mit Wirkung vom 1. Januar 1995 in Kraft gesetzt69. Die Verordnung gilt auf der Bundeswasserstraße Rhein. Die Verordnung zur Einführung der Rheinschiffahrtspolizeiverordnung enthält in Art. 4 Ordnungswidrigkeitsvorschriften nach dem Binnenschiffahrtsaufgabengesetz zur Durchsetzung der Rheinschiffahrtspolizeiverordnung.

    36. Am 28. April 1993 erging das Zustimmungsgesetz zu dem Protokoll vom 9. Dezember 1991 zu der Vereinbarung vom 8. Oktober 1990 zwischen den Regierungen der Bundesrepublik Deutschland, der Tschechischen und Slowakischen Föderativen Republik und der Europäischen Wirtschaftsgemeinschaft über die Internationale Kommission zum Schutz der Elbe70. Das Protokoll sieht vor, daß der Kommission zum Schutz der Elbe Rechts- und Geschäftsfähigkeit nach dem am Sitz ihres Sekretariats geltenden Recht verliehen wird. Die Bestimmungen stimmen wortgleich mit denen aus dem Zusatzprotokoll zu den Protokollen über die Errichtung der Internationalen Kommissionen zum Schutz der Mosel und der Saar gegen Verunreinigungen überein71.

    37. Das deutsch-rumänische Abkommen über die Schiffahrt auf den Binnenwasserstraßen vom 22. Oktober 199172 trat am 9. Juli 1993 in Kraft73. Am 1. November 1993 trat das deutsch-polnische Abkommen über die Binnenschiffahrt vom 8. November 199174 in Kraft75.
 


    68BT-Drs. 12/12446.
    69BGBl. 1994 II, 3816.
    70BGBl. 1993 II, 827.
    71Vgl. oben Ziff. 34.
    72BGBl. 1993 II, 770; vgl. dazu bereits Langenfeld (Anm. 7), Ziff. 34.
    73BGBl. 1993 II, 2015.
    74BGBl. 1993 II, 779; vgl. dazu bereits Langenfeld (Anm. 7), Ziff. 34.
    75BGBl. 1993 II, 2015.