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Völkerrechtliche Praxis der Bundesrepublik Deutschland im Jahre 1996


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Christian Walter

XVI. Internationale Organisationen

a. Vereinte Nationen

    221. Zur Frage eines Ständigen Sitzes im Sicherheitsrat für die Bundesrepublik Deutschland führte Bundesaußenminister Kinkel in der 48. Generalversammlung der Vereinten Nationen folgendes aus:

    "The most important decisions on security and peace are today made in the Security Council. This is what the Charter envisaged right from the start. Anyone who wants peace must strengthen the Security Council. In response to the Secretary General's request the Federal Government has stated that efficiency and credibility are of equal importance for the future composition of the Security Council. Germany is prepared to assume responsibility as a permanent member of the Security Council also. [...] However, we will be able to maintain and strengthen the credibility of the Council only if, in deliberating on reforming it, we also take into consideration the growing importance of the developing countries"569.
    Zum gleichen Thema führte der Bundesaußenminister im Deutschen Bundestag anläßlich der Debatte zur Reform der Vereinten Nationen aus:
    "Der Sicherheitsrat sollte die heutige Verfassung der Staatengemeinschaft widerspiegeln. Dies ist zu seiner Glaubwürdigkeit, auf Dauer aber auch für seine Funktionsfähigkeit unverzichtbar. Die zentralen Entscheidungen über Frieden und Sicherheit werden heute mehr denn je im Sicherheitsrat gefällt. Im wohlverstandenen deutschen Interesse, aber - ich betone das nachdrücklich - bemüht sich auch, um unserer gewachsenen Verantwortung gerecht zu werden, die Bundesregierung darum, einen Ständigen Sitz im Sicherheitsrat zu erreichen. Wir streben diesen Sitz an mit allen Rechten, aber auch mit allen Pflichten"570.

    222. Im Berichtszeitraum nahm die Bundesregierung wiederum mehrfach zur Feindstaatenklausel Stellung571. Nach Auffassung der Bundesregierung seien die Feindstaatenklauseln der VN-Charta (Art. 53 und Art. 107) spätestens mit dem Beitritt der beiden deutschen Staaten zu den Vereinten Nationen gegenstandslos geworden. Die Tatsache, daß die Bundesrepublik Deutschland seitdem zweimal dem Sicherheitsrat angehört habe und während einer Sitzungsperiode den Präsidenten der Generalversammlung gestellt habe, zeige deutlich, daß Deutschland in den Vereinten Nationen die vollen Rechte eines gleichberechtigten Staates ausübe. Mit dem Inkrafttreten der abschließenden Regelungen, mit denen die Rechte und Verantwortlichkeiten der Vier Mächte in bezug auf Berlin und Deutschland als Ganzes beendet wurden (sog. Zwei-Plus-Vier-Vertrag)572, gelte dies erst recht für das vereinte Deutschland573. Die Bundesregierung führte weiter aus, daß eine förmliche Aufhebung der Feindstaatenklauseln nicht ohne weiteres möglich sei, da hierzu das Änderungsverfahren nach der Charta der Vereinten Nationen eingehalten werden müsse.

    223. Zur Frage der Einrichtung eines Fonds für sanktions- und embargogeschädigte Drittstaaten im Rahmen der Vereinten Nationen äußerte sich die Bundesregierung wie folgt:

    "Die Diskussion um die Schaffung eines derartigen Fonds in den Vereinten Nationen ist durch die Vorschläge des VN-Generalsekretärs in seiner Agenda für den Frieden erneut auf die Tagesordnung gekommen. Die Bundesregierung verkennt nicht die Tatsache, daß einzelne Staaten wirtschaftliche Einbußen durch die Verhängung eines Wirtschaftsembargos erleiden. Dies gilt auch für die Bundesrepublik Deutschland. Die Einrichtung eines Fonds ist bisher an der unüberwindlichen Frage der Bemessungsgrundlage wirtschaftlicher Schäden und der Finanzierung gescheitert. Beispielsweise liegen die geltend gemachten Schadenssummen im Zusammenhang mit dem Jugoslawien-Embargo bei 10 bis 20 Milliarden US-Dollar, ohne daß ein überprüfbarer Nachweis vorliegt. Die Bundesregierung ist bereit, bei der Suche nach Unterstützungsmöglichkeiten, die bisher im Rahmen der G 24 und der Weltbank zur Sprache gebracht wurden, mitzuwirken. [...] Die Behandlung im Rahmen der Agenda für den Frieden hat die Grundsatzfrage jedoch erneut aufgezeigt. Solange diese entscheidende Problematik nicht geklärt ist, ist die Bundesregierung nicht bereit, der Frage der Einsetzung eines solchen Fonds näher zu treten."574

    224. Zu den Aktivitäten der Bundesregierung zur Einsetzung eines UN-Hochkommissars für Menschenrechte sei auf Ziff. 83 verwiesen.

    225. Zum Verhältnis der Vereinten Nationen zu Regionalorganisationen äußerte sich der belgische Vertreter für die Europäische Union im 4. Ausschuß der 48. Generalversammlung:

    "L'Union européenne estime que les accords et organismes régionaux ont un rôle croissant à jouer dans le maintien ou le rétablissement de la paix dans les régions respectives. Les consultations entre l'ONU et les accords et organismes régionaux sont appelées à se renforcer en vue d'une coordination et d'une complémentarité accrues de leurs actions respectives. Nous nous félicitons en particulier du développement de la coopération entre la CSCE et l'ONU. Les autres organisations régionales peuvent aussi avoir un rôle à jouer. Pour ce qui la concerne l'Union européenne est décidée à continuer sa collaboration avec l'ONU pour le règlement de la crise jugoslave."575
    Ähnlich äußerte sich der deutsche Vertreter im 6. Ausschuß der 48. Generalversammlung:
    "The role of regional arrangements or agencies in pacific settlement is of immediate and growing relevance for the work of the Charter Committee. There is no doubt that regional organizations have to assume greater responsibility. The United Nations must not be overstrained and cannot protect all people afflicted by external and internal war."576

    226. Im 5. Ausschuß der 48. Generalversammlung brachte der belgische Vertreter für die Europäische Union deren Unterstützung für die Einrichtung des Amts eines Generalinspekteurs der Vereinten Nationen zum Ausdruck577.

    227. Zur Sicherheit des Personals der Vereinten Nationen äußerte sich der belgische Vertreter für die Europäische Union im 5. Ausschuß der 48. Generalversammlung:

    "Pourtant, le non-respect des privilèges et immunités des agents constitue un obstacle majeure à la mise en oeuvre des missions et programmes assignés aux organisations du système des Nations Unies par les Etats membres. Il appartient essentiellement aux gouvernements hôtes, aux autres autorités gouvernementales et aux parties à des conflits de garantir le respect de ces règles"578.

    228. Zur Stärkung der Rolle des Generalsekretärs äußerte sich der Vertreter der Bundesrepublik Deutschland im 6. Ausschuß der 48. Generalversammlung:

    "In the United Nations Secretariat, the Secretary General has already implemented a number of reforms which have the full backing of my government. We support a further strengthening of the position of the Secretary General vis-à-vis the subsidiary bodys and specialized agencies of the United Nations. In this context, Art. 99 of the Charter can serve as a basis of further expanding the Secretary General's role. In his report "Agenda for Peace" the Secretary General took up a suggestion of his predecessor when he recommended that the Secretary General be authorized, under Art. 96 paragraph 2 of the Charta, to request advisory opinions of the International Court of justice. This suggestion deserves further deliberation in the Charter Committee. While aware of the fact that some delegations had reservations as to the implementation of this proposal, my government hopes that after further discussion a compromise may be found. This would allow the Secretary General to take advantage of the advisory competence of the World Court for the benefit of all states"579.

    229. Im 6. Ausschuß der 48. Generalversammlung der Vereinten Nationen unterstützte der deutsche Vertreter einen Vorschlag für eine Konvention, mit der Angriffe auf UN-Blauhelme und anderes UN-Personal unter Strafe gestellt werden sollen:

    "By proposing a legal instrument which provides for personal criminal responsibility for individuals who have committed attacks on UN-personnel the New Zealand initiative takes an important step on the way to further reducing the risk that will always remain. My government welcomes the New Zealand proposal. We also support the approach that the 1973 Convention on the Prevention and Punishment of Crimes against Internationally Protected Persons, including Diplomatic Agents, and the 1979 International Conventions against the Taking of Hostages serve as models for the draft convention"580.

    230. In ihrer Antwort auf eine Kleine Anfrage führte die Bundesregierung zum deutschen Personal in internationalen Organisationen aus, daß es zur Koordinierung aller Bemühungen um die Erhöhung des deutschen Personals einen interministeriellen "Ausschuß für die deutsche personelle Beteiligung an internationalen Organisationen - APIO" gebe, der unter dem Vorsitz des Auswärtigen Amtes regelmäßig tage581.

    231. In seiner Ansprache in der Vollversammlung der 48. Generalversammlung der Vereinten Nationen setzte sich Bundesaußenminister Kinkel für die Einrichtung eines Ständigen Internationalen Strafgerichtshofs ein:

    "Secondly, we need an international criminal court. The International Law Commission has submitted a full draft statute for such a court. The pressure on those who trample human rights under foot must be increased now. Those who torture on this earth must live in fear of punishment."582

    232. In einer Antwort auf eine Kleine Anfrage betonte die Bundesregierung, daß sie sich intensiv für den Umzug von VN-Institutionen nach Bonn einsetze, insbesondere werde für einen Umzug des United Nations Development Program (UNDP) geworben. Allerdings gehe sie davon aus, daß eine Verlagerung nach Bonn letztlich nicht konsensfähig sein werde. Neben der ablehnenden Haltung der USA als Gastland seien hierfür Beratungen im UNDP-Verwaltungsrat im Juni 1993 maßgeblich gewesen. Den Hauptgrund für ihre Einschätzung sah die Bundesregierung in einer sich verstärkenden Präferenz für eine Konzentration und stärkere Verflechtung der VN-Aktivitäten im Wirtschafts- und Sozialbereich mit dem politischen Entscheidungszentrum in New York. Außerdem bestünden für viele kleine Entwicklungsländer bei einer Verlegung Schwierigkeiten, da sie in Bonn diplomatisch nicht vertreten seien und so Probleme bei der Interessenwahrung hätten583.
 


    569UN Doc.A/48/PV.8, 18; vgl. auch die Stellungnahme des Deutschen Vertreters in der Vollversammlung der Generalversammlung der Vereinten Nationen am 23.11.1993, UN Doc.A/PV.61 vom 3.12.1993.
    570BT-PlPr., 177. Sitzung, 15315.
    571Vgl. auch Langenfeld (Anm. 7), Ziff. 185.
    572BGBl. 1990 II, 1318.
    573Antwort der Bundesregierung auf eine Schriftliche Anfrage, BT-Drs. 12/5189; vgl. auch die Antwort der Bundesregierung auf eine Mündliche Anfrage, BT-PlPr., 155. Sitzung, 13238; Antwort der Bundesregierung auf weitere Schriftliche Anfragen, BT-Drs. 12/5443, 7 f.; BT-Drs. 12/5574, 1.
    574Antwort der Bundesregierung auf eine Schriftliche Anfrage, BT-Drs. 12/5755, 2.
    575Positions of Germany (Anm. 1), 286.
    576Positions of Germany (Anm. 1), 347.
    577Positions of Germany (Anm. 1), 301.
    578Positions of Germany (Anm. 1), 322.
    579Positions of Germany (Anm. 1), 346; UN Doc.A/C.6/48/SR. 10, 7 ff.
    580UN Doc.A/C.6/48/SR.16, 13 ff.; vgl. Positions of Germany (Anm. 1), 351.
    581Antwort der Bundesregierung auf eine Kleine Anfrage, BT-Drs. 12/4717, 5.
    582UN Doc.A/48/PV8.15.
    583Antwort der Bundesregierung auf eine Kleine Anfrage, BT-Drs. 12/6341, 2.