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You are here: Publications Archive Deutsche Rechtsprechung in völkerrechtlichen Fragen 2001

2001


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J. Christina Gille


Vorbemerkung

      Mit dem nachfolgenden Bericht wird die Darstellung der deutschen Rechtsprechung zu völkerrechtlichen, europarechtlichen und damit im Zusammenhang stehenden verfassungsrechtlichen Fragen fortgesetzt.1 Wie bereits im Vorjahr wurde die Berichterstattung zur Rechtsprechung deutscher Gerichte auf dem Gebiet des Europarechts beschränkt auf einzelne Entscheidungen von besonderem Interesse, ganz verzichtet wurde hierbei auf die Darstellung von Vorlagefragen deutscher Gerichte an den EuGH.

      Die erforderliche Auswahl der zu den Themenbereichen des Berichts dargestellten Entscheidungen erfolgte auch in diesem Jahr am Maßstab der Behandlung grundlegender oder neuer Fragen, wobei die Bedeutung der Entscheidung für das nationale Recht sowie für das Verhältnis von nationalem Recht und Völkerrecht zur Orientierung herangezogen wurde.

      Besonders hingewiesen sei auf die Entscheidungen des BVerfG zur Fortentwicklung völkerrechtlicher Verträge und dem Erfordernis einer Zustimmung des Bundestags nach Art. 59 Abs. 2 Satz 1, 24 Abs. 2 GG [5], zur Gewährleistung des Grundrechtsschutzes gegenüber Akten aller zwischenstaatlichen Einrichtungen i.S.d. Art. 24 Abs. 1 GG [70] sowie zur Verletzung des Grundrechts aus Art. 101 Abs. 1 Satz 2 GG durch, u.a., die Beantwortung einer gemeinschaftsrechtlichen Frage allein nach nationalen Maßstäben ohne erkennbare Orientierung an Gemeinschaftsrecht und -rechtsprechung [80]. Aus der Rechtsprechung des BGH hervorzuheben ist das Urteil zur Reichweite des deutschen Strafrechts nach � 6 Nr. 9 StGB bei Auslandstaten [9] sowie zum Kreis der nach der IV. Genfer Konvention geschützten Personen und zum Folterbegriff [67]. Weiterhin von besonderem Interesse ist das Urteil des BGH zu den durch den Grundsatz des fairen Verfahrens nach Art. 6 Abs. 1 Satz 1 EMRK festgelegten rechtlichen Grenzen der zulässigen Tatprovokation [54]. Auch auf die Entscheidungen des BVerwG zur politischen Verfolgung durch eine Bürgerkriegspartei [34] und [35] sowie zur Zumutbarkeit des Verweises eines Asylbewerbers auf eine inländische Fluchtalternative [38] sei besonders hingewiesen. Mit vergleichsweise neuen Fragestellungen befaßt sich der Beschluß des OLG Frankfurt a.M. zum Einfluß von Entscheidungen eines Streitschlichtungs-Panels oder des Appelate Body der WTO auf die Gewährung von Rechtshilfe [50].




      1 Der Bericht wurde im November 2002 abgeschlossen und schließt an an C. Stahn, Deutsche Rechtsprechung in völkerrechtlichen Fragen 2000, ZaöRV 62 (2002), 477; zu den Vorjahren siehe Anm. 2 des Berichts von C. Stahn.