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Deutsche Rechtsprechung in völkerrechtlichen Fragen 1995


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Volker Röben


VI. Staatsangehörigkeit

3. Mehrfache Staatsangehörigkeit

       35. Das OVG Nordrhein-Westfalen entschied mit Beschluß vom 22.9.1995 (25 A 9/90 - DVBl. 1996, 763), daß die Ungewißheit über den Verlust der bisherigen Staatsangehörigkeit nach einer Einbürgerung in den deutschen Staatsverband regelmäßig nur durch eine eindeutige Stellungnahme der diplomatischen Vertretung des Heimatstaates ausgeräumt werden könne.