Max Planck Institute for Comparative Public Law and International Law Logo Max Planck Institute for Comparative Public Law and International Law

You are here: Publications Archive Deutsche Rechtsprechung in völkerrechtlichen Fragen 1995

Deutsche Rechtsprechung in völkerrechtlichen Fragen 1995


Inhalt | Zurück | Vor

Volker Röben


VI. Staatsangehörigkeit

4. Staatenlosigkeit

       36. Nach dem Urteil des Bundesverwaltungsgerichts vom 24.10.1995 (9 C 3.95 - BWVP 1996, 213) kann eine Ausbürgerung auch eine im asylrechtlichen Sinne nicht politische Maßnahme sein. Als Beispiel nennt das Gericht die Ausbürgerung wegen Wehrdienstentziehung durch Verbleiben im Ausland. Die Frage, ob dem aus unpolitischen Gründen Ausgebürgerten, nunmehr Staatenlosen in seinem früheren Heimatstaat mittelbar staatliche Verfolgung wie hier dem jezidischen Kläger von muslimischen Bevölkerungsteilen drohe, werde ebenso wie sein Asylanspruch gegenstandslos; sein Status richte sich allein nach der Genfer Flüchtlingskonvention.

       37. In seinem Beschluß vom 10.10.1995 (1 VA 1/95 - StAZ 1996, 114) stellte das Kammergericht Berlin fest, daß der Antragsteller als Staatenloser vom Erfordernis der Beibringung eines Ehefähigkeitszeugnisses i.S.d. § 10 Abs. 2 Satz 1 EheG befreit sei. Auch der Antragsgegner erkenne inzwischen an, daß der Antragsteller im Rechtssinne staatenlos sei, weil der Libanon ihn wegen seiner palästinensischen Volkszugehörigkeit nicht als Staatsangehörigen des Libanons ansehe.