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Deutsche Rechtsprechung in völkerrechtlichen Fragen 1995


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Volker Röben


Vorbemerkung

       Im nachfolgenden Bericht wird die Darstellung der deutschen Rechtsprechung zu völkerrechtlichen, europarechtlichen und damit im Zusammenhang stehenden verfassungsrechtlichen Fragen fortgesetzt.1 Die Rechtsprechung zu einzelnen Verträgen wurde wie bisher nur insoweit einbezogen, als sie zugleich Fragen des allgemeinen Völkerrechts oder wesentliche westeuropäische Verträge wie die EMRK oder die Verträge zur Gründung der Europäischen Gemeinschaften betraf. Angesichts der großen Anzahl der im Bereich des Fremden- und Asylrechts ergangenen Entscheidungen konnte in dem vorliegenden Bericht nur eine Auswahl der Urteile referiert werden, die sich an der grundsätzlichen Bedeutung der Entscheidungen orientierte. Soweit aufgrund der systematischen Gliederung eine Entscheidung an mehreren Stellen behandelt wird, machen Querverweise in Form von eckig eingeklammerten Nummern die jeweils andere Stelle kenntlich. Besonders hingewiesen werden soll auf die Entscheidung des Bundesverwaltungsgerichts zum Versailler Vertrag [8] sowie die Entscheidungen des Bundesverfassungsgerichts zur Strafbarkeit von Spionen der ehemaligen DDR [1] und zum Eilrechtsschutz sudanesischer Asylbewerber [21].



      1 Der Bericht wurde im Juni 1997 abgeschlossen. Er schließt an H.-K. Ress, Deutsche Rechtsprechung in völkerrechtlichen Fragen 1994, ZaöRV 56 (1995), 466 ff. an. Eine Übersicht der Rechtsprechungsberichte der vergangenen Jahre findet sich bei P. Rädler, Deutsche Rechtsprechung in völkerrechtlichen Fragen 1992, ZaöRV 54 (1994), 475 Anm. 3 m.w.N.