Max Planck Institute for Comparative Public Law and International Law Logo Max Planck Institute for Comparative Public Law and International Law

You are here: Publications Archive Deutsche Rechtsprechung in völkerrechtlichen Fragen 1995

Deutsche Rechtsprechung in völkerrechtlichen Fragen 1995


Inhalt | Zurück | Vor

Volker Röben


IX. Asylrecht

1. Politische Verfolgung

c) Übergriffe Privater

       50. Das Bundesverwaltungsgericht konnte in seinem Urteil vom 17.10.1995 (9 C 15/95 - BVerwGE 99, 331=NVwZ 1995, 476) die Frage nach der effektiven Staatsgewalt in Afghanistan in Abgrenzung zu Übergriffen Privater offenlassen. Der Kläger, ein afghanischer Staatsangehöriger, trug vor, als Sikh und erfolgreicher Geschäftsmann müsse er nach der Machtergreifung der Mudjaheddin in Kabul bei einer Rückkehr Verfolgung befürchten. Das Gericht stellte fest, daß nach § 53 Abs. 4 AuslG ein Ausländer nicht entgegen den Vorgaben des Art. 3 EMRK ausgewiesen werden könne. Art. 3 EMRK halte die Mitgliedstaaten für die Konsequenzen einer Ausweisung verantwortlich, wie insbesondere die staatliche Verfolgung. Dagegen seien die Folgen von Naturkatastrophen, Bürgerkrieg oder bewaffneten Konflikten nicht verantwortungbegründend. Handlungen Privater seien nur dann zurechenbar, wenn sie von einer staatlichen Stelle veranlaßt seien. Das Gericht stellte fest, daß die Kläger nicht deutlich gemacht hätten, inwieweit sie Nachteile erleiden würden, die über die durch die schwierige Lage Afghanistans bedingten hinausgingen. Daher könne die Frage offenbleiben, ob die Mudjaheddin effektive Staatsgewalt in Teilen Afghanistans ausübten.