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Deutsche Rechtsprechung in völkerrechtlichen Fragen 1997


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Lars-Jörgen Geburtig


XIII. Übertragung von Hoheitsrechten auf zwischenstaatliche Einrichtungen

       109. In einem Nichtannahmebeschluß vom 8.1.1997 (2 BvR 1878/96 - NJW 1997, 1500) führte die 3. Kammer des Zweiten Senats des Bundesverfassungsgerichts auf die Verfassungsbeschwerde einer österreichischen Aktiengesellschaft gegen eine Beschwerdeentscheidung einer technischen Kammer des Europäischen Patentamtes aus, daß die Verfassungsbeschwerde mangels Beschwerdebefugnis unzulässig ist, da in der Handhabung der für die Beschwerdekammer des Europäischen Patentamtes geltenden Verfahrensregeln jedenfalls gegenüber der ausländischen Beschwerdeführerin kein Akt der öffentlichen Gewalt im Sinne von § 90 Abs. 1 BVerfGG liegt83.

      



      83 Vgl. dazu auch die Ausführungen zum Grundrechtsschutz gegenüber Hoheitsakten der Europäischen Gemeinschaften in BVerfGE 89, 155 (174f.) (Maastricht-Vertrag).