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Tätigkeitsbericht für das Jahr 2000


II. Forschungsvorhaben

B. Internationaler und europäischer Menschenrechtsschutz

Religionsfreiheit zwischen individueller Selbstbestimmung, Minderheitenschutz und Staatskirchenrecht - Völker- und verfassungsrechtliche Perspektiven

Mit dem Tagungsband „Religionsfreiheit zwischen individueller Selbstbestimmung, Minderheitenschutz und Staatskirchenrecht - völker- und verfassungsrechtliche Perspektiven“ werden die Ergebnisse des wissenschaftlichen Symposiums vorgelegt, das aus Anlaß des 75jährigen Bestehens des Max-Planck-Instituts für ausländisches öffentliches Recht und Völkerrecht vom 12. bis 15. April 2000 in Heidelberg abgehalten wurde (s. unten X. A.). Fragen nach dem Umfang und den Grenzen des rechtlichen Schutzes individueller wie kollektiver religiöser Betätigung haben in den letzten Jahren wiederholt die deutschen Gerichte und die breitere Öffentlichkeit beschäftigt und werden dies, wenn nicht alles täuscht, auch in Zukunft tun. Im Zuge dieser Entwicklung sind auch in der rechtswissenschaftlichen Diskussion religions- und staatskirchenrechtliche Themen wieder verstärkt in den Mittelpunkt gerückt. Ziel des Heidelberger Symposiums war es, sich der facettenreichen Thematik aus der im fachwissenschaftlichen Diskurs zumeist vernachlässigten völkerrechtlichen und rechtsvergleichenden Perspektive zu nähern, der in „offenen“ multireligiösen Gesellschaften sowohl in analytischer wie in rechtspraktischer Hinsicht für die Lösung der hier diskutierten Probleme eine wachsende Bedeutung zukommen dürfte.

Von diesem konzeptionellen Ansatz ausgehend zeigen die Beiträge im ersten Teil des Bandes die Schwierigkeiten auf, die mit der Verwirklichung der Religionsfreiheit als universalem Konzept an der Schnittstelle von Individual- und Minderheitenschutz in einem von starken ethnisch-religiösen Gegensätzen geprägten internationalen Umfeld verbunden sind und diskutieren die Frage nach einer möglichen Relativierung universeller Menschenrechte durch bestimmte religiöse Verhaltensweisen und Gebräuche. Die Referate des zweiten Teils analysieren die in der Praxis gebräuchlichen grundrechtlichen und staatskirchenrechtlichen Lösungsmuster darauf hin, ob und inwieweit sie einen wirksamen Beitrag zur Überwindung der Konflikte leisten können, die sich in multireligiösen Gesellschaften aus dem unterschiedlichen Selbstverständnis einzelner Glaubens- und Weltanschauungsgemeinschaften sowie dem Widerspruch zwischen bestimmten religiös motivierten Verhaltensweisen und den normativen Anforderungen des säkularisierten Rechtsstaates ergeben können. In den Beiträgen des dritten Teils schließlich geht es um die in der juristischen Diskussion oft stiefmütterlich behandelten wirtschaftlichen und sozialen Aspekte des karitativen Engagements der Religionsgemeinschaften, das in einer zunehmend von rein ökonomischen Nützlichkeitserwägungen dominierten Umwelt einem permanenten Anpassungsdruck unterliegt, der seine besondere Eigenart und Finalität auszuhöhlen droht.



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