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Tätigkeitsbericht für das Jahr 2001


VII. Wissenschaftlicher Nachwuchs und Gastwissenschaftler

B. Aktivitäten des wissenschaftlichen Nachwuchses am Institut

2. Teilnahme einer Gruppe von Studenten an der "Philip C. Jessup International Law Moot Court Competition"

Nachdem bereits im Wintersemester 1999/2000 fünf Studierende der Ruprecht-Karls-Universität Heidelberg sehr erfolgreich an der "Philip C. Jessup International Law Moot Court Competition" teilgenommen hatten, wurde auch im Wintersemester 2000/2001 das Team der Universität Heidelberg von Mitarbeitern des Max-Planck-Instituts für ausländisches öffentliches Recht und Völkerrecht betreut. Den vier Teammitgliedern, Jens M. Bopp, Silke Fischer, Julia Pfeil und Kathleen Piehl, gelang es wie im Vorjahr und damit nach 1996 und 2000 zum dritten Mal, die nationale Vorausscheidung zu gewinnen und als Vertreter Deutschlands zur internationalen Endausscheidung nach Washington D.C. reisen zu dürfen. Betreut wurde das diesjährige Heidelberger Team seitens des Max-Planck-Instituts von Ref. Gille und Ref. Roos, bei der Betreuung der Schriftsätze wirkte vertretungsweise auch Ref. Klein mit.

Die "Philip C. Jessup International Law Moot Court Competition" wurde 1959 von einer Gruppe von Studenten des Völker-rechts der Harvard University, der Columbia University und der University of Virginia ins Leben gerufen als Wettbewerb, in welchem schriftliche und mündliche Plädoyers zu aktuellen Fragen des Völkerrechts erarbeitet und (fiktiv) vor dem Internationalen Gerichtshof vertreten werden sollten. Im Laufe der Jahre hat sich dieser Wettbewerb, der inzwischen von der International Law Students Association (ILSA) organisiert wird, zum größten und international renom-miertesten Wettbewerb im Völkerrecht entwickelt. Inzwischen nehmen jährlich über 1.500 Studenten von mehr als 350 Juristischen Fakultäten aus ca. 70 verschiedenen Ländern an diesem Wettbewerb teil. Aus jedem Land kann je zehn teilnehmenden Teams nur ein Team zu den internationalen Ausscheidungen in Washington reisen, zur Auswahl finden nationale Vor-ausscheidungen statt. Eine ernsthafte Teilnahme fordert von den Studenten nicht nur ein besonders großes Interesse an völkerrecht-lichen Problemen, son-dern auch die Bereitschaft, sich etwa ein halbes Jahr lang ausschließlich diesem Wettbewerb zu widmen. Die Teilnahme an dem Wettbewerb bietet den Studenten eine gute Gelegenheit, sich nicht nur in Rhetorik und Auftreten, sondern insbesondere auch in der Kunst zu üben, einen Rechtsstreit parteiinteressenorientiert zu bearbeiten und die erarbeitete Argumentation überzeugend zu vertreten.

Dem Fall, den es in der diesjährigen "Philip C. Jessup International Law Moot Court Competition" zu bearbeiten galt, lag ein Streit zwischen zwei fiktiven Staaten, Erebus und Merapi, zugrunde über eine gemeinsame Land- und Seegrenze, Fischereirechte, die Beschlagnahme von Fischereischiffen, Tiefsee-boden-bergbau und dessen mögliche negative Auswirkungen auf die Meeresumwelt sowie die staat-liche Verantwortlichkeit für einen Sprengstoffanschlag von Naturschützern auf die Tief-see-bodenbergbau-Anlage. Im Zusammenhang mit letztgenanntem Punkt ging es auch um Fragen der Auslieferung von Straftätern. Der Sachverhalt kann unter Externer Link http://www.ilsa.org/ unter dem Stichwort "Jessup 2001/ Compromis" nachgelesen werden. Wie in jedem Jahr waren auch dieses Mal viele aktuelle Streitfragen des Völkerrechts in einer Weise in den Fall eingebaut, die beiden Streitparteien Argumentationsmöglichkeiten offen ließ und auch innovative Auslegungen der Regeln des Völkerrecht denkbar machte.

Aufgabe der Studenten war es, zunächst für beide Streitparteien einen Schriftsatz in englischer Sprache (sogenannte "memorials") aufzusetzen und bis Anfang Januar bei den Organisatoren der ILSA einzureichen Anschließend wurden anhand der Schriftsätze Plädoyers für beide Streitparteien ausgearbeitet und das Plädieren geübt, um die Teilnahme an der nationalen Vorrunde vorzubereiten.

Diese nationale Vorausscheidung wurde vom 8. bis zum 10. Februar in Heidelberg ausgetragen, organisiert durch Mitarbeiter des Instituts (Ref. Köbele, "national administrator") in Zusammenarbeit mit der "German Moot Court Society" und mit freundlicher Unterstützung u.a. der Heidelberger Gesellschaft für ausländisches öffentliches Recht und Völkerrecht. An der Vorrunde nahmen diesmal zehn Studententeams von folgenden deutschen Universitäten teil: Augsburg, Berlin (FU), Erlangen-Nürnberg, Frankfurt (Main), Frankfurt (Oder), Göttingen, Heidelberg, Jena, Kiel und Tübingen. Vor einer sehr erlesenen Richterbank, in variierender Zusammensetzung besetzt mit Prof. Eitel, u.a. ehemaliger Ständiger Vertreter der BRD bei den VN, Dr. Fleischhauer, Richter am Internationalen Gerichtshof in Den Haag (Vor-sitzender Richter in der Finalrunde), J. L. Jesus, Richter am Internationalen Seegerichtshof in Hamburg, Dr. Schillhorn, Rechtsanwältin in Bonn, Prof. Soons, Direktor des niederländischen Instituts für Seerecht, Dr. Trebesch, Leiter der Abteilung besonderes Völkerrecht (See-, Umwelt- und Welt-raumrecht) im Auswärtigen Amt in Berlin und Prof. Yankov, Richter am Internationalen Seegerichtshof in Hamburg, mußten die Teams gegeneinander antreten und abwechselnd in englischer Sprache die Klägerseite und die Beklagtenseite überzeugend vertreten und zugleich schnell, fundiert und präzise die Zwischenfragen der Richter beantworten. Im Finale im Spiegelsaal des Prinz-Carl-Palais in Heidelberg traten die Teams aus Heidelberg und aus Tübingen gegeneinander an und nach einer mehr als drei-stündigen simulierten Gerichtsverhandlung konnte sich das Heidelberger Team gegenüber dem Tübinger Team durchsetzen und die nationale Ausscheidung gewinnen. Die beste Vorrundenleistung insgesamt wurde von dem Team der Universität Heidelberg erbracht. Die besten Schriftsätze ("best memorial") waren von dem Team der Universität Tübingen erstellt worden. Als beste Rednerin ("best oralist") wurde Kathleen Piehl vom Heidelberger Team ausgezeichnet.

Die internationale Endausscheidung fand vom 1. April bis 8. April in Washington, D.C. statt. Insgesamt beteiligten sich in diesem Jahr 68 Teams an der internationalen Runde in Washington. An den ersten drei Tagen wurden die Vorrunden ausgetragen, in denen auch das Heidelberger Team die Position jeder Streitpartei jeweils zweimal im Plädoyer vertreten mußte. Hierbei trat das Team aus Heidelberg gegen die Teams aus der Schweiz (St. Gallen), aus Neuseeland, aus Aserbaidschan (Baku) und aus Rumänien an.

Den Nachmittag des letzten Vorrundentags verbrachte das Heidelberger Team in der Botschaft der Bundesrepublik Deutschland, in die der Leiter der Rechts- und Konsularabteilung, Herr Terstegen, zu einem Gespräch eingeladen hatte, um das Team als Vertreter Deutschlands zu begrüßen und ihm einen Einblick in die Tätigkeiten seiner Abteilung zu vermitteln.

Mit einem elften Platz nach der Vorrunde konnte das Heidelberger Team als eines der besten 16 Teams in die Endrunde einziehen, wo es auf das Team aus Singapur traf, gegen dieses aber leider ausschied. Nach dem Ausscheiden aus dem Wettbewerb hatten die Mitglieder aber Gelegenheit, verschiedene Veranstaltungen im Rahmen des zeitgleich am Veranstaltungsort des Wettbewerbs stattfindenden Jahrestreffens der "American Society of International Law" zu besuchen. Im Finale, das im "District Court (District of Columbia)" in Washington stattfand, konnte sich schließlich das Team aus Singapur gegenüber dem Team aus Venezuela durchsetzen. Mit dem elften Platz in der Vorrunde sowie ebenfalls einem elften Platz in der Sonderwertung der Schriftsätze konnte das Heidelberger Team seine Leistung gegenüber dem Vorjahr deutlich steigern und ein sowohl für die teilnehmenden Studenten als auch für deren Betreuer sehr zufriedenstellendes Ergebnis erzielen.