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Tätigkeitsbericht für das Jahr 2002

VII. Wissenschaftlicher Nachwuchs und Gastwissenschaftler

B. Aktivitäten des wissenschaftlichen Nachwuchses am Institut

2. Doktorandenseminar im ausländischen öffentlichen Recht und Völkerrecht

Das 1998 von Doktoranden des Max-Planck-Instituts für ausländisches öffentliches Recht und Völkerrecht gegründete Doktorandenseminar bestand auch im Jahr 2002 fort. Das Doktorandenseminar bietet den Doktorandinnen und Doktoranden ein Forum, in dem sie ihr Forschungsvorhaben präsentieren und zur kritischen Diskussion stellen können, um auf diese Weise für den weiteren Fortgang der Arbeit Anregungen zu Inhalt und Struktur zu erhalten. Aus diesem Grund sollen die vorgestellten Arbeiten sich möglichst noch im Entstehen befinden und gegebenenfalls in verschiedenen Entwicklungsstadien erneut besprochen werden. Weiterhin soll das Doktorandenseminar den Teilnehmern Gelegenheit geben, über das eigene Themengebiet hinaus Einblick in die Thematik, Struktur und Vorgehensweise fremder Forschungsvorhaben zu erhalten. Das Themenspektrum umfaßt entsprechend den Interessengebieten des Instituts Promotionsvorhaben aus den Bereichen ausländisches öffentliches Recht und Rechtsvergleichung sowie Völkerrecht und Europarecht. An dem regelmäßig stattfindenden Seminar, dessen Besuch allen außenstehenden interessierten Doktorandinnen und Doktoranden offensteht, nehmen im Durchschnitt zehn bis fünfzehn Doktorandinnen und Doktoranden teil. Gegenstand der Diskussion im Rahmen des Doktorandenseminars waren im Jahre 2002 unter anderem das Assoziationsverhältnis zwischen der Europäischen Gemeinschaft und der Türkei, das Vorsorgeprinzip im internationalen Umweltrecht, die Kontrollmechanismen des Europarates zur Überprüfung der Einhaltung durch die Mitgliedstaaten der von ihnen eingegangenen Verpflichtungen (>Control by the Council of Europe of the Obligations entered into by Member States),>die UN Safe Areas als alternatives Schutzinstrument am Beispiel des Falles Srebenica sowie der Zugang zu Informationen im internationalen Umweltrecht unter den Gesichtspunkten Öffentlichkeitsbeteiligung und Rechtsschutz.