Max Planck Institute for Comparative Public Law and International Law Logo Max Planck Institute for Comparative Public Law and International Law

You are here: Publications Archive 2002

Tätigkeitsbericht für das Jahr 2002

II. Forschungsvorhaben

C. Internationale Gerichtsbarkeit

2. Veröffentlichung der Beiträge des Symposium aus Anlaß des 60. Geburtstages von Prof. Rüdiger Wolfrum: "International Law Enforcement and Dispute Settlement - Recent Developments and the Law of the Sea"

Die Beiträge des Symposiums ">International Law Enforcement and Dispute Settlement - Recent Developments and the Law of the Sea" aus Anlaß des 60. Geburtstages von Prof. Wolfrum am 14. und 15. Dezember 2001, wurden im Berichtszeitraum in der ZaöRV 62/1-2 gesammelt veröffentlicht.

Im Mittelpunkt des ersten Beitrags von Prof. König mit dem Titel>"Enforcement of the International Law of the Sea by Coastal and Port States in the Common Interest" steht die Beantwortung der Frage, wie das marine Umweltrecht im Interesse der internationalen Staatengemeinschaft wirksam durchgesetzt werden kann. Nach ihrer Ansicht wird die Effektivität der Hafenstaatskontrolle durch regionale Hafenstaatskontrollabkommen und das EG-Recht gesteigert.

In dem gemeinsamen Beitrag von Prof. Stoll und Dr. Vöneky werden die Fragen der Konkurrenz verschiedener globaler Regime und Streitbeilegungsverfahren anhand des Themas>"The Swordfish Case: Law of the Sea vs. Trade" aufgeworfen. Die Autoren vertreten im Hinblick auf die prozessuale Frage, ob der Internationale Seegerichtshof für die Beilegung des Streites zwischen Chile und der EG ganz, teilweise oder gar nicht zuständig sei, die Ansicht, daß bei einer Konkurrenz von Streitbeilegungsverfahren auf den Willen der Parteien abzustellen sei, so wie er in den konkurrierenden Vertragsregimen niedergelegt worden sei. Auch aus dem Blickwinkel des WTO-Rechts könne nicht davon ausgegangen werden, daß die Streitbeilegung nach WTO-Recht grundsätzlich Vorrang besitze oder die Inanspruchnahme der anderen Streitbeilegungsverfahren ausschließe.

Thomas A. Mensah, Richter am Internationalen Seegerichtshof, legt in seinem Beitrag zum Thema>"Provisional Measures by ITLOS" vertieft dar, wie sich die Voraussetzungen zum Erlaß vorläufiger Maßnahmen nach dem Seerechtübereinkommen von den Voraussetzungen nach allgemeinem Völkerrecht unterscheiden und welche Regeln der Internationale Seegerichtshof beim Erlaß vorläufiger Maßnahmen beachten müsse.

Prof. Frowein geht in seinem Beitrag mit dem Thema>"Provisional Measures by the ICJ - The LaGrand-Case" auf die neueste Rechtsprechung des IGH im Hinblick auf vorläufige Maßnahmen ein. Besondere Bedeutung kommt nach seiner Ansicht der neueren Entscheidung des IGH im LaGrand-Fall im Hinblick auf die Frage der Bindungswirkung vorläufiger Maßnahmen des IGHs für die Parteien zu. Während in der Rechtsprechung des IGHs selbst bisher nicht von einer Bindungswirkung seiner Anordnungen bezüglich vorläufiger Maßnahmen ausgegangen wurde, hatte der IGH in dem LaGrand-Fall eindeutig die Bindungswirkung seiner Anordnungen festgestellt. Diese im Ergebnis begrüßenswerte Entscheidung sei jedoch, nach Ansicht des Vortragenden, mit nur teilweise überzeugenden Argumenten begründet worden.

In dem Abschlußbeitrag>"The Bluefin Tuna Arbitration: A Re-regionalization of Dispute Settlement in the Law of the Sea?" geht Dr. Röben auf die Entscheidung des Schiedsgerichts im Bluefin Tuna-Fall ein. Nach seiner Ansicht kann diese Entscheidung nur insoweit überzeugen, als sie die Convention on the Conservation of Southern Bluefin Tua (CCSBT) nicht als lex specialis gegenüber dem Seerechtsübereinkommen ansehe. Soweit aus Art. 286, 281 Abs. 1 SRÜ i.V.m. Art. 16 CCSBT gefolgert werde, daß der Rechtsweg gem. Teil XV SRÜ nicht eröffnet sei, werde die Funktion und Struktur von Teil XV SRÜ verkannt, der die bindende Beilegung aller Streitigkeiten über Auslegung und Anwendung des Übereinkommens bezwecke; zudem werde der Streitgegenstand unzutreffed bestimmt.