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Tätigkeitsbericht für das Jahr 2003


VIII. Wissenschaftlicher Nachwuchs und Gastwissenschaftler

B. Aktivitäten des wissenschaftlichen Nachwuchses am Institut

2. Doktorandenseminar im ausländischen öffentlichen Recht und Völkerrecht

Das Doktorandenseminar des Max-Planck-Instituts für ausländisches öffentliches Recht und Völkerrecht besteht seit 1998. Es bietet Doktorandinnen und Doktoranden ein Forum, in dem sie ihr Forschungsvorhaben präsentieren und zur kritischen Diskussion stellen können, um auf diese Weise für den weiteren Fortgang ihrer Arbeit Anregungen zu Inhalt und Struktur zu erhalten. Aus diesem Grund sollen sich die vorgestellten Arbeiten möglichst noch im Entstehen befinden; gegebenenfalls können sie in verschiedenen Entwicklungsstadien präsentiert werden. Darüberhinaus soll das Doktorandenseminar den Teilnehmern Gelegenheit geben, Einblick in die Thematik, Struktur und Vorgehensweise fremder Forschungsvorhaben zu erhalten. Das Themenspektrum umfaßt entsprechend den Interessengebieten des Instituts Promotionsvorhaben aus den Bereichen ausländisches öffentliches Recht und Rechtsvergleichung sowie Völkerrecht und Europarecht. An dem einmal im Monat stattfindenden Seminar, dessen Besuch allen außenstehenden interessierten Doktorandinnen und Doktoranden offensteht, nehmen im Durchschnitt zehn bis fünfzehn Doktorandinnen und Doktoranden teil. Erstmals wurden in diesem Jahr Kontakte mit dem Doktorandenseminar des Max-Planck-Instituts für ausländisches und internationales Strafrecht in Freiburg geknüpft mit dem Ziel eines regelmäßigen Austauschs und einer Kooperation der beiden Doktorandenseminare. Gegenstand der Diskussion im Rahmen des Heidelberger Doktorandenseminars waren im Jahre 2003 die Grenzen der politischen Meinungsfreiheit in Frankreich, eine grundlagentheoretische Untersuchung der Amnestieregelung in Südafrika, rechtliche und politische Aspekte der Beziehungen der Europäischen Union zur NATO, TRIPS und der Zugang zu Medikamenten, die Bedeutung der Neutralität in Europa sowie menschenrechtliche Grenzen von Autonomierechten für Minderheiten und indigene Völker.