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Tätigkeitsbericht für das Jahr 2003


X. Aktivitäten im Wissenstransfer

D. Internationales Umwelthaftungsrecht: Schaffung einer konsistenten Gesamtkonzeption

Das Forschungsvorhaben im Auftrag des Umweltbundesamtes im Bereich des internationalen Umwelthaftungsrechts baut auf dem Gutachten "Environmental Protection by Means of International Liability Law" auf. Ziel des Forschungsvorhabens ist die Entwicklung einer Gesamtkonzeption der Haftung im internationalen Umweltrecht, deren Voraussetzungen und Regulierungsmechanismen in der gegenwärtigen Staatenpraxis einen Rückhalt finden. Die Bereitschaft der Staaten zur Anerkennung eines konsistenten Haftungsregimes kann erst beurteilt werden, wenn die Regelung der Haftung in einzelnen Bereichen des internationalen Umweltrechts festgestellt worden ist.

Gegenstand des Forschungsvorhabens sind dementsprechend zunächst die internationalen Verträge, die eine Regelung der Haftung im Schadensfall bereits vorsehen, vorbehaltlich der Verabschiedung eines Protokolls in Aussicht stellen oder zumindest strukturell die Aufnahme einer Haftungsklausel nicht ausschließen. Ergänzend werden die Rechtsprechung des Internationalen Seegerichtshof zu den grundlegenden Prinzipen des Umweltvölkerrechts und die Praxis der Iraq Claims Commission sowie die Entwicklung umweltrechtlicher Standards durch die WTO berücksichtigt. Im europäischen Umweltrecht wird die Entwicklung der europäischen Umwelthaftungsrichtlinie nachgezeichnet. Daran schließt sich die Darstellung des umweltrechtlichen Instrumentariums in Deutschland und den Vereinigten Staaten von Amerika an. Die Staatenpraxis wird durch ein Kapitel über die Regelung der Haftung im internationalen Privatrecht und die grundlegenden Prinzipien über die Haftung und die Verantwortlichkeit der Staaten im allgemeinen Völkerrecht abgerundet.

Auf dieser Grundlage und vor dem Hintergrund der Zurückhaltung der Staaten, neben der Haftung des Verursachers auch die Haftung von Staaten als rechtsverbindlich anzuerkennen, erfolgt schließlich die Ausarbeitung eines Haftungsregimes, dessen Zurechnungskriterien und Schadensbemessung den Konsens der Staaten in den verschiedenen Bereichen des internationalen Umweltrechts finden könnte.

Beteiligt sind Prof. Wolfrum, Prof. Langenfeld, PD Dr. Grote, Dr. von Hein, Frau Hoss, Dr. Minnerop, Dr. Betsy Röben.