XII. Deutsch-Italienisches Verfassungskolloquium in Parma
Vom 10. bis 12. Juni 2004 fand in Parma das XII. Deutsch-Italienische Verfassungskolloquium statt. Es reiht sich ein in eine jahrzehntelange Tradition, deren Ziel es ist, zu dem Prozess der allmählichen Herausbildung eines gemeineuropäischen öffentlichen Rechts beizutragen. Die Organisation des Kolloquiums lag in den Händen der italienischen Kollegen, insbesondere bei Prof. Sabino Cassese, Rom, und Prof. Sanviti, Parma, der die Organisation vor Ort leitete, sowie bei dem Direktor des Max-Planck-Instituts für ausländisches öffentliches Recht und Völkerrecht, Prof. Armin von Bogdandy, der es übernommen hatte, die finanzielle Seite für die deutschen Teilnehmer zu sichern.
Thematische Schwerpunkte des Kolloquiums waren die Finanzen im Föderalismus einerseits, der Wandel der Wissenschaft vom öffentlichen Recht unter dem Einfluss der europäischen Integration andererseits. Die Vortragenden waren Prof. Hermann-Josef Blanke, Prof. Giacinto della Cananea, Prof. Ulrich Haltern und Prof. Aldo Sandulli.
Der erste Themenkomplex zum "fiskalischen Föderalismus" eignete sich insbesondere für eine rechtsvergleichende Behandlung. Sowohl die Bundesrepublik Deutschland als auch Italien befinden sich in einer Finanzlage, die sich einerseits aus früher übernommenen Verpflichtungen und aus den makro-ökonomischen Pflichten ergeben, welche die Mitgliedschaft in der Europäischen Union mit sich bringt, und die andrerseits Folge von bereits erfolgten oder anstehenden institutionellen Reformen sind. In Italien ist im Rahmen der Reform von Titel V der Verfassung, der bisher unbekannte föderale Elemente einführt, die rechtliche Regelung der Finanzhoheit der Regionen und anderer Gebietskörperschaften grundlegend geändert worden. An die Stelle von präventiven Kontrollen sind Grenzen für die Verschuldung getreten und ebenso sind tiefgreifende Änderungen der Zuständigkeit zur Gesetzgebung im fiskalischen Bereich eingeführt worden; dieser Prozess befindet sich im Moment in der Phase der Implementierung. Gerade zu dieser Problematik war der Blick auf die deutsche Rechtsordnung und die praktische Erfahrung von besonderem Interesse, so z.B. die in Deutschland gegenwärtig viel diskutierten Fragen des Länderfinanzausgleichs und die Rolle des Bundesrats. Für die Rechtsvergleichung waren weiter die Garantie der Autonomie, z.B. im Bereich der Steuererhebung, von Interesse sowie die Finanzierung von Körperschaften mit unzureichenden eigenen Einnahmen, also Fragen des Lastenausgleichs, die in jedem föderalen System auftreten.
Der zweite Themenkomplex zur Wissenschaft vom öffentlichen Recht unter dem Einfluss der europäischen Integration gewinnt ständig an Bedeutung. Seit der ersten Phase der europäischen Integration hatte sich gezeigt, dass die Gemeinschaft eine Rechtsgemeinschaft sein wird. Die rechtliche Dimension ist daher bei der Schaffung neuer, politisch eher schwacher Institutionen ausschlaggebend gewesen. Die rechtliche Komponente ist insbesondere in dem Vertrag über die Schaffung einer Europäischen Verfassung deutlich zu sehen. Zu den interessantesten Aspekten, die in Parma diskutiert wurden, gehörte zweifelsohne die Stellungnahme der Wissenschaftler des öffentlichen Rechts zu Fragen der Übertragung von souveränen Kompetenzen auf die europäischen Institutionen und ihre Legitimierung auf der Grundlage des Rechts.
Die Vorträge von Prof. Hermann-Josef Blanke und Prof. Giacinto della Cananea sind in Band 65/1 der Zeitschrift für ausländisches öffentliches Recht und Völkerrecht abgedruckt.