Das Projekt beschäftigt sich mit dem Mitentscheidungsverfahren nach Art. 251 EG-Vertrag, das bei einer zunehmenden Anzahl legislativer Kompetenzen der Europäischen Union Anwendung findet. Das komplexe Verfahren beteiligt die Kommission, das Europäische Parlament und den Rat am Rechtsetzungsvorgang. Im Rahmen der Arbeit wird das Mitentscheidungsverfahren als Mechanismus der demokratischen Legitimation von Rechtsetzung der Union untersucht. Als Referenz und Basis der Untersuchung dient dabei eine Auswahl von Mitentscheidungsprozessen, die zum Erlass von Rechtsakten im Bereich der Biomedizin geführt haben (z.B. die Richtlinie 98/44/EG des Europäischen Parlamentes und des Rates über den rechtlichen Schutz biotechnologischer Erfindungen oder der Beschluss 1982/2006/EG des Europäischen Parlaments und des Rates über das Siebte Rahmenprogramm für Forschung, technologische Entwicklung und Demonstration). Die demokratietheoretische Analyse fokussiert sich auf die Frage, inwiefern das Mitentscheidungsverfahren die supranationale Gestalt der Union und ein Demokratiekonzept für die supranationale Ebene widerspiegelt. Supranationalität beschreibt in dieser Arbeit die unmittelbare Anwendbarkeit von Rechtsnormen, den Vorrang des Europarechts vor den mitgliedstaatlichen Rechtsordnungen und die verbleibende Staatlichkeit der Unionsmitglieder als rechtliche Charakteristika der Europäischen Union. Es wird argumentiert, dass der supranationalen Gestalt der Union ein Demokratiekonzept entspricht, das in institutioneller Hinsicht das Europäische Parlament und den Rat als Mittler demokratischer Legitimation umfasst. Während das Parlament aufgrund seiner Ausgestaltung die von unmittelbar anwendbaren Rechtsakten potentiell betroffenen Unionsbürger vertritt, sind im Rat die Mitgliedstaaten und deren demokratisch verfasste Völker repräsentiert. Die Arbeit vertritt also ein duales Konzept demokratischer Legitimation auf supranationaler Ebene und untersucht daraufhin, inwiefern das Mitentscheidungsverfahren dieses Konzept realisiert. Auf der Basis einer Darstellung der Rolle der beteiligten Organe im Verfahren anhand von Mitentscheidungsprozessen zum Erlass von Rechtsakten zur Biomedizin wird die Co-Entscheidung von Rat und Parlament demokratietheoretisch beleuchtet. Sind die beiden Organe als Mittler demokratischer Legitimation einander entgegengesetzt? Ist ein Organ in dieser Rolle dem anderen überlegen? In der Arbeit wird vertreten, dass obwohl das Primärrecht sie als Repräsentanz verschiedener Subjekte beschreibt (die Völker der Mitgliedstaaten vertritt der Rat, das Parlament vertritt die europäische Bürgerschaft), zwischen ihnen als Mechanismen demokratischer Legitimation ein interner Zusammenhang besteht. Auf der Basis von Überlegungen über die Legitimationssubjekte, die hinter den Repräsentationssubjekten stehen, wird ein demokratietheoretisches Konzept des Verhältnisses zwischen Europäischem Parlament und Rat als Co-Gesetzgeber erarbeitet. Dabei wird die Co-Entscheidung von Rat und Europäischem Parlament als Entsprechung der Supranationalität der Union konzeptualisiert, in der Europäisches Parlament und Rat einander als Mittler demokratischer Legitimation ergänzen.
| Projektkategorie: |
Dissertation
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| Projektstatus: |
Abgeschlossen
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