Ansprechpartner: Carlino Antpöhler, Johanna Dickschen, Nele Yang
Wissenschaftler und Praktiker, die sich heute mit dem öffentlichen Recht in Europa befassen, sind Zeugen, ja sogar Akteure der Entfaltung eines ius publicum im Zeichen der europäischen Integration, das als das neue ius publicum europaeum bezeichnet sei. Dieses ius publicum europaeum ist der öffentlichrechtliche Aspekt eines Rechtsraums, den das Recht der Europäischen Union und das ihrer Mitgliedstaaten gemeinsam bilden, der sich jedoch auch aus weiteren Quellen speist und über ihre Grenzen hinaus wirkt.
Die Qualität des ius publicum europaeum hängt davon ab, dass Wissenschaftler wie Praktiker ein Verständnis für das Recht anderer Staaten entwickeln. Sie sollten auf der Grundlage gemeinsamer Fertigkeiten, Kenntnisse und Wertvorstellungen operieren. Sie sollten in der Perspektive des europäischen Rechtsraums ihren jeweiligen öffentlichrechtlichen Acquis neu justieren und fortentwickeln. Rechtsvergleichung im Lichte des europäischen Rechtsraums ist der Beruf der Zeit.
Die Rechtsvergleichung erschließt die gemeinsame Verfassungsüberlieferung der Mitgliedstaaten und so eine Quelle des Unionsrechts. Das Prinzip der Loyalität verlangt die gegenseitige Berücksichtigung gerade öffentlichrechtlicher Rechtsmaterien. Oft ist zudem nur mittels Rechtsvergleichung das Regelungsmodell eines europäischen Rechtsaktes oder die Entscheidung eines europäischen Gerichts zu durchdringen und die angestoßene Transformation des nationalen Rechts zu begreifen. Rechtsvergleichung und Kenntnisse anderer Systeme des öffentlichen Rechts können den europäisch wie zwischenstaatlich agierenden Beamten helfen, die Positionen der Kollegen zu verstehen und die eigene Argumentationslinie abzustimmen und anzureichern. Ähnliches gilt für die sich intensivierende Begegnung von Rechtswissenschaftlern im europäischen rechtswissenschaftlichen Raum, auf Tagungen genauso wie am Schreibtisch, und zwar keineswegs allein bei "europabezogenen" Themen. Es wird immer mehr zum Standard guter rechtswissenschaftlicher Forschung, selbst eine rein innerstaatliche Fragestellung in einer europäischen Perspektive und aus fremden Lehren schöpfend neu zu entfalten.
Ausländisches Recht ist fremd. Rechtsquellen und Rechtserkenntnisquellen sind nicht leicht zu erschließen. Oft ist die Terminologie anders. Aufgrund der unterschiedlichen Entwicklungspfade können dieselben Worte bzw. ihre sprachlichen Äquivalente divergierende Begriffe tragen. Diese sind nicht einfach zu ermitteln, da Rechtsbegriffe ihren vollen Gehalt erst im Zusammenhang mit anderen Rechtsbegriffen und aus der praktischen Handhabung erhalten. Die Pluralität im europäischen Rechtsraum im Allgemeinen sowie die in Art. 4 (2) EUV anerkannte expressive Rolle der nationalen Verfassungsrechte im Besonderen verlangen, fremdes Recht als solches zu akzeptieren und der Neigung entgegenzuwirken, sprachlichen Assonanzen unbeschwert nachzugeben. Die Zeit ruft nach Texten, die die Grundlagen anderer europäischer Rechtsordnungen, insbesondere prägende historische Erfahrungen, Entwicklungsstufen, systematische Grundlagen, juristische und rechtswissenschaftliche Stile in der Perspektive des sich bildenden europäischen Rechtsraums erschließen.
Dies ist das Anliegen des durch die Fritz Thyssen Stiftung geförderten Buchprojekts (Handbuch Ius Publicum Europaeum). Das Augenmerk des mehrbändigen Werks, das im Verlag C.F. Müller (Heidelberg) erscheint, gilt den nationalen Verfassungs- und Verwaltungsordnungen, ihrer wechselseitigen Durchdringung sowie ihrer Öffnung für die supranationale Integration und die zwischenstaatliche Zusammenarbeit (Bände I bis VII). In weiteren Bänden sollen einzelne Aspekte des öffentlichen Rechts im europäischen Rechtsraum weiter vertieft werden.
| Organisatorischer Status: | Institutsprojekt |
| Projektlaufzeit: |
Projektbeginn: 2004 Projektende: offen |
| Projektstatus: | Aktiv |
Leiter(in):
Mitarbeiter(innen):
Die einzelnen Bände haben jeweils einen ausländischen Mitherausgeber. Für die Bände I und II konnte Professor Dr. Pedro Cruz Villalón von der Universidad Autónoma in Madrid, Generalanwalt am Gericht der Europäischen Union und Präsident des spanischen Verfassungsgerichts a.D., gewonnen werden, für die Bände III, IV und V Professor Dr. Sabino Cassese von der Università "La Sapienza" in Rom und Richter am italienischen Verfassungsgerichtshof, sowie für die Bände VI und VII Professor Dr. Dr. Christoph Grabenwarter von der Wirtschaftsuniversität Wien und Richter am österreichischen Verfassungsgerichtshof .
Das Projektteam am Max-Planck-Institut unter Leitung von Prof. Dr. Armin von Bogdandy umfasst für den derzeit in der Bearbeitung befindlichen Bände VI und VII folgende Personen: Carlino Antpöhler, Johanna Dickschen, Simon Hentrei, Nele Yang, Evelyn Baldenhofer und Hannes Fischer.
Projektplanung:
Der Beitrag zum transnationalen Dialog soll nicht nur durch den Inhalt, sondern auch durch den Entstehungsprozess des Handbuchs geleistet werden, indem es die Autoren in regelmäßigen Abständen zu Symposien zusammenführt, auf denen die zu publizierenden Beiträge vorgestellt und diskutiert werden.
Das Symposium für den sechsten Band fand in der Zeit vom 17. bis 19. Februar 2011 in Heidelberg statt.
Organisatorischer Status: Inhaltsübersicht
Band I: Grundlagen und Grundzüge staatlichen Verfassungsrechts
Erschienen: Herbst 2007
Band II: Offene Staatlichkeit - Wissenschaft vom Verfassungsrecht
Erschienen: Frühjahr 2008
Band III: Verwaltungsrecht in Europa: Grundlagen
Erschienen: Winter 2010
Band IV: Verwaltungsrecht in Europa: Wissenschaft
Erschienen: Frühjahr 2011
Band V: Verwaltungsrecht in Europa: Grundzüge
Voraussichtliches Erscheinungsdatum: 2012
Band VI und VII: Verfassungsgerichtsbarkeit im europäischen Rechtsraum
Voraussichtliches Erscheinungsdatum: 2012 und 2013
Teile dieses Projekts wurden in englischer, italienischer und spanischer Sprache publiziert.
Zu Band I:
In dem den Grundlagen und Grundzügen der nationalen Verfassungen gewidmeten Band I, der im Herbst 2007 erschienen ist, werden rechtsvergleichend die wesentlichen historischen Etappen und die dogmatischen Leitlinien der Verfassungs- und Regierungssysteme von Mitgliedstaaten der Europäischen Union und - wegen ihrer Beispielhaftigkeit in vielen Punkten - auch der Schweiz untersucht und die ihre Identität prägenden Entscheidungen herausgearbeitet. Mitgewirkt haben an dem Band als Autoren Horst Dreier (Deutschland), Olivier Jouanjan (Frankreich), Stylianos-Ioannis G. Koutnatzis (Griechenland), Martin Loughlin (Großbritannien), Mario Dogliani und Cesare Pinelli (Italien), Leonard Besselink (Niederlande), Ewald Wiederin (Österreich), Piotr Tuleja (Polen), Hans-Heinrich Vogel (Schweden), Giovanni Biaggini (Schweiz), Manuel Medina Guerrero (Spanien), Gábor Halmai (Ungarn) und Pedro Cruz Villalón (Synthese).
Zu Band II:
Band II, der Anfang 2008 erschienen ist, bereitet in einem ersten Teil schwerpunktmäßig das nationale Europaverfassungsrecht auf, wobei zentral auf die Öffnung der Rechtsordnung für das Europarecht, die Anforderungen nationaler Struktursicherungsklauseln an die Verfassung der EU, die Verfahren der Öffnung, die Grenzen sowie die Europäisierung verfassungsrechtlicher Institutionen (Gewaltenteilung, Demokratieprinzip, Bürgerrechte, Gesetzgebungs- und Verordnungsrecht, Finanzverfassung u.a.m.) eingegangen wird. Der zweite Teil untersucht die Wissenschaft vom Verfassungsrecht in den einzelnen Staaten. Autoren dieses Bandes waren Karl-Peter Sommermann und Walter Pauly (Deutschland), Catherine Haguenau-Moizard und Luc Heuschling (Frankreich), Julia Iliopoulos-Strangas und Christos Pilafas (Griechenland), Patrick J. Birkinshaw, Martina Künnecke und Adam Tomkins (Großbritannien), Carlo Panara und Maurizio Fioravanti (Italien), Ramses A. Wessel und Remco Nehmelman (Niederlande), Christoph Grabenwarter und Alexander Somek (Österreich), Stanislaw Biernat und Irena Lipowicz (Polen), Joakim Nergelius und Kjell Ǻ. Modéer (Schweden), Helen Keller und Rainer J. Schweizer (Schweiz), Antonio Lopez Castillo und Mariano García-Pechuán (Spanien), Pál Sonnevend und András Jakab (Ungarn), Peter M. Huber und Armin von Bogdandy (Synthesen) sowie Diana Zacharias (Terminologie und Begrifflichkeit).
Siehe zu den ersten beiden Bänden die Rezensionen
- Rainer Arnold, Revue internationale de droit comparé 60 (2008), S. 1073
- Florian Becker, European Public Law 15 (2009), S. 459
- Sabino Cassese, Rivista trimestrale di diritto pubblico 2008, S. 1193
- Pablo Fuentes Riesco, Revista juridica de la Universidad Autónoma de Madrid (REJUAM) 2008, S. 213
- Thomas Giegerich, German Yearbook of International Law 51 (2008), S. 731
- Joachim Jens Hesse, Zeitschrift für Staats- und Europawissenschaften 2008, S. 182
- Miriam Immediato, Diritto comunitario e degli scambi internazionali 49 (2010), S. 194
- Jörn Ipsen, Niedersächsische Verwaltungsblätter 2009, S. 184
- Jo Khushal Murkens, The Modern Law Review 72 (2009), S. 686
- Winfried Kluth, Zeitschrift für Ausländerrecht und Ausländerpolitik 10 (2008), S. 364
- Markus Kotzur, Die öffentliche Verwaltung 2009, S. 289
- Armel Le Divellec, Jus Politicum. Revue de droit politique, 2/2009, abrufbar unter: http://www.juspoliticum.com/Armin-von-Bogdandy-Pedro-Cruz.html (8.07.2011)
- Joachim Linck, Zeitschrift für Gesetzgebung 23 (2008), S. 207
- Juan Luis Requejo Pagés, Revista Española de Derecho Constitucional 83 (2008), S. 327
- Christian Starck, Archiv des öffentlichen Rechts 134 (2009), S. 275
- Michael Stolleis, Zeitschrift der Savigny-Stiftung für Rechtsgeschichte. Germanistische Abteilung 126 (2009), S. 888, auch abrufbar unter http://www.koeblergerhard.de/ZRG126Internetrezensionen2009/HandbuchIusPublicumEuropaeum.htm (8.07.2011)
Zu Band III:
Band III, der im Winter 2010 erschienen ist, befasst sich mit den Grundlagen des nationalen Verwaltungsrechts in Deutschland, Frankreich, Großbritannien, Italien, Österreich, Polen, Schweden, der Schweiz, Spanien und Ungarn. Dabei wird der jeweilige Entwicklungspfad und die systemprägenden Momente in historischem und kontextuellem Zugriff dargestellt. Außerdem wird in rechtsvergleichenden Beiträgen u.a. zur gemeineuropäischen Geschichte des Verwaltungsrechts, zu den "klassischen" Begriffen von Staat und Verwaltung, zum Verhältnis von Verwaltungsrecht und Verfassungsrecht, zu den verschiedenen Typen und zum Begriff des Verwaltungsrechts Stellung genommen. Es finden sich in dem Band Beiträge von Sabino Cassese (Einführung), Armin von Bogdandy und Peter M. Huber (Deutschland), Jean-Louis Mestre (Frankreich), Martin Loughlin (Großbritannien), Bernardo Giorgio Mattarella (Italien), Ewald Wiederin (Österreich), Andrzej Wróbel (Polen), Mats Kumlien und Kjell Åke Modéer (Schweden), Benjamin Schindler (Schweiz), Eduardo García de Enterría und Ignacio Borrajo Iniesta (Spanien), Herbert Küpper (Ungarn), Giacinto della Cananea, Giovanni Biaggini, Luc Heuschling, Michel Fromont und Jean-Bernard Auby (jeweils rechtsvergleichende Synthesen).
Zu Band IV:
In Band IV, der seit Mai 2011 im Buchhandel erhältlich ist, wird die Wissenschaft vom Verwaltungsrecht näher beleuchtet, insbesondere ihre Genese, ihre Bedeutung im Kontext des Unterrichts des öffentlichen Rechts und des Rechts insgesamt und ihre Europäisierung. In vergleichenden Beiträgen wird es um die gemeineuropäische Geschichte und die gemeineuropäischen Strukturen des Verwaltungsrechts, die Methode der Verwaltungsrechtsvergleichung und das Verhältnis zwischen der Verwaltungsrechtswissenschaft und empirischen Wissenschaften, namentlich der Verwaltungswissenschaft, gehen. Enthalten sind Beiträge von Walter Pauly (Deutschland), Patrice Chrétien (Frankreich), Thomas Poole (Großbritannien), Aldo Sandulli (Italien), Barbara Leitl-Staudinger (Österreich), Andrzej Wasilewski (Polen), Gunilla Edelstam (Schweden), Pierre-Olivier Tschannen (Schweiz), Juan Alfonso Santamaria Pastor (Spanien), András Jakab (Ungarn), Pierangelo Schiera (Geschichte des Verwaltungsrechts), Olivier Jouanjan (Entstehung der modernen Verwaltungswissenschaft), Gunnar Folke Schuppert (Verwaltungswissenschaft im Kontext der Wissenschaftsdisziplinen), Christoph Schönberger (Verwaltungsrechtsvergleichung) und Diana Zacharias (Begriff des Verwaltungsrechts).
Zu Band V:
Band V, der 2012 erscheinen soll, behandelt die dogmatischen Grundzüge des nationalen Verwaltungsrechts in gemeineuropäischer Perspektive, also im Lichte der Anforderungen des Unionsrechts und der Europäischen Menschenrechtskonvention. Thematisiert werden sollen dabei u.a. die Prinzipien des Verwaltungsrechts sowie die verwaltungsrechtlichen Institute in der Steuerungs-, in der Demokratie- und in der Rechtsschutzperspektive. Auch soll zur Idee einer "guten Verwaltung" Stellung genommen werden. In rechtsvergleichenden Beiträgen sollen die Verwaltungsorganisation, die Selbstverwaltung als gemeineuropäisches Konzept, die Handlungsformen, die Ermessenslehren, der Rechtsschutz, das Verhältnis zwischen Verwaltung und demokratischem Prinzip, das Verhältnis von Politik und Verwaltung sowie die Europäisierung des Verwaltungsrechts näher untersucht werden. Als Autoren tragen bei: Peter M. Huber (Synthese), Wolfgang Kahl (Deutschland), Pascale Gonod (Frankreich), Pavlos-Michael Efstratiou (Griechenland), Paul Craig (Großbritannien), Daria de Pretis (Italien), Michael Holoubek (Österreich), Stanislaw Biernat (Polen), Vasco Pereira da Silva und André Salgado de Matos (Portugal), Lena Marcusson (Schweden), Tobias Jaag (Schweiz), Oriol Mir Puigpelat (Spanien), Zoltán Szente (Ungarn), Karl-Peter Sommermann (Prinzipien des Verwaltungsrechts), Jacques Ziller (Verwaltungsorganisation), Guido Melis und Antonella Meniconi (Selbstverwaltung), Giulio Napolitano (Handlungsformen), Christoph Grabenwarter (Ermessenslehren), Martin Kayser (Rechtsschutz und Kontrolle), Gérard Marcou (Verwaltung und demokratische Prinzip), Christoph Möllers (Politik und Verwaltungsrecht) und Matthias Ruffert (Europäisierung des Verwaltungsrechts).
Zu Band VI und VII:
In Band VI wird die Verfassungsgerichtsbarkeit in Belgien, Deutschland, Finnland, Frankreich, Italien, den Niederlanden, Österreich, Polen, Portugal, der Schweiz, Spanien, Ungarn und dem Vereinigten Königreich untersucht, wobei einerseits auf historische, institutionelle und verfahrensrechtliche Aspekte, andererseits auf die Rolle des jeweiligen Verfassungsgerichts im staatsorganisationsrechtlichen Gefüge eingegangen wird. Die Beiträge werden aus einer gemeineuropäischen Perspektive geschrieben, wonach die nationalen Verfassungsgerichte sowohl in horizontaler, d.h. im Verhältnis zu anderen Verfassungsgerichten, als auch in vertikaler Hinsicht, also im Verhältnis zum EGMR und EuGH, beleuchtet werden.
Band VII wird zunächst die in Band VI entwickelten Erkenntnisse gemeineuropäisch vergleichend aufarbeiten. Entwicklungshistorisch stehen die Einflüsse des US Supreme Court auf die nationalen Verfassungsgerichte und die gemeineuropäische Geschichte der Verfassungsgerichtsbarkeit im Mittelpunkt. Danach werden verbindende und divergierende Elemente, wie die politische Ökonomie, die Institution und ihre Entscheidung, das Verfahrensrecht und die verfassungsgerichtliche Argumentation untersucht und auf das wechselseitige Verhältnis von Verfassungsgerichtsbarkeit, Politik und Demokratie eingegangen.
Anschließend befasst sich dieser Band mit den verfassungsgerichtlichen Aspekten des EuGH und EGMR und ausgewählten Verfassungsgerichten auf dem Balkan, die Teil der Annäherung an den europäischen Rechtsraum sind. Zuletzt wird die Rolle nationaler Verfassungsgerichte im europäischen Rechtsraum sowie die verfassungsgerichtliche Kooperation zwischen den Gerichten behandelt. Autoren sind: Matthias Jestaedt und Oliver Lepsius (Deutschland), Christian Behrendt (Belgien), Kaarlo Tuori (Finnland), Olivier Jouanjan (Frankreich), Raffalele Bifulco (Italien), Leonard Besselink (Niederlande), Christoph Grabenwarter (Österreich), Piotr Tuleja (Polen), Maria Lúcia Amaral und Ravi Afonso Pereira (Portugal), Giovanni Biaggini (Schweiz), Juan Luis Requejo Pagés (Spanien), Láslzlo Sólyom (Ungarn), Jo Eric Kushal Murkens (Vereinigte Königreich), Peter Quint (Einflüsse des US Supreme Court), Arthur Dyevre (Entwicklung Verfassungsgerichtsbarkeit), Christine Landfried (Politische Ökonomie), Juan Luis Requejo Pagés (Institution und ihre Entscheidung), Otto Pfersmann (Verfahrensrecht), András Jakab (Verfassungsgerichtliche Argumentation), Peter M. Huber (Verfassungsgerichtsbarkeit, Politik und Demokratie), Armin von Bogdandy (EuGH), Helen Keller und Daniela Kühne (EGMR), Constance Grewe (Verfassungsgerichte auf dem Balkan im Annäherungsprozess), Bruno de Witte und Monica Claes (Nationale Verfassungsgerichte im europäischen Rechtsraum) und José Martín y Pérez de Nanclares (Verfassungsgerichtliche Kooperation).
Publikationen
- Armin von Bogdandy, Pedro Cruz Villalón und Peter M. Huber (Hrsg.): Handbuch Ius Publicum Europaeum, Bd. 1: Grundlagen und Grundzüge staatlichen Verfassungsrechts (ISBN 978-3-8114-3541-4). C. F. Müller, Heidelberg, 2007, VIII, 856 S.
- Armin von Bogdandy, Pedro Cruz Villalón und Peter M. Huber (Hrsg.): Handbuch Ius Publicum Europaeum, Bd. 2: Offene Staatlichkeit - Wissenschaft vom Verfassungsrecht (ISBN 978-3-8114-6301-1). C. F. Müller, Heidelberg, 2008, X, 970 S.
- Armin von Bogdandy, Sabino Cassese und Peter M. Huber (Hrsg.): Handbuch Ius Publicum Europaeum, Bd. 3: Verwaltungsrecht in Europa: Grundlagen (ISBN 978-3-8114-9808-2). C. F. Müller, Heidelberg, 2010, X, 636 S.
- Armin von Bogdandy, Sabino Cassese und Peter M. Huber (Hrsg.): Handbuch Ius Publicum Europaeum, Bd. 4: Verwaltungsrecht in Europa: Wissenschaft (ISBN 978-3811441446). C.F. Müller, Heidelberg, 2011, IX, 633 S.
