Entwicklungsverwaltungsrecht. Strukturen eines transnationalen Leistungsverwaltungsrechts

Die Entwicklungszusammenarbeit ist das Sozialsystem in der Weltinnenpolitik des Übermorgen. In der heutigen Welt internationaler und transnationaler Kooperation ist sie dagegen ein faszinierendes Beispiel für globalisierte Problembearbeitung und ihre normativen Herausforderungen. Diesen Herausforderungen stellt sich das Habilitationsvorhaben von Philipp Dann.

Das Vorhaben untersucht die verwaltungsrechtlichen Strukturen der Entwicklungszusammenarbeit. Es zielt darauf, Instrumente, Verfahren und Maßstäbe dieser Zusammenarbeit auf deutscher, europäischer und globaler Ebene zu analysieren und ihr Recht als ein Entwicklungsverwaltungsrecht zu konzeptionalisieren. Das Vorhaben widmet sich damit einem Gebiet, das von der Rechtswissenschaft bislang kaum erschlossen ist. Das Verhältnis von „entwickelten“ und „sich entwickelnden“ Ländern wird eher als eine Querschnittsfrage begriffen. Demgegenüber betrachtet das hiesige Projekt die primär verwaltungsrechtliche Seite der Entwicklungszusammenarbeit und untersucht, welchen Regeln hoheitliche Geber unterliegen, wenn sie Entwicklungshilfegelder verteilen. Das Vorhaben zielt somit darauf, Grundlagen für die Dogmatik eines Entwicklungsverwaltungsrechts zu legen. Diese gilt es sowohl im deutschen wie auch im europäischen Verwaltungsrecht zu legen. Hinzu treten Fragen eines internationalen Verwaltungsrechts.

Die Konturen dieses Vorhabens seien hier in drei Fragen gebündelt: Was ist Entwicklungsverwaltungsrecht? Welche Grundannahmen leiten die Untersuchung? Und wie fügt sich das Vorhaben in die Forschungszusammenhänge am Institut ein?

1. Mit Blick auf die erste Frage und die bisherige Vernachlässigung dieses Rechtsgebiets bedenkend erarbeitet das Projekt zunächst eine konzeptionelle Abgrenzung und Definition des Entwicklungsverwaltungsrechts. Diese beruht auf der Ausrichtung an der Official Development Assistance (ODA). ODA ist eine von der OECD entwickelte und heute allgemein anerkannte Kategorie zur Berechnung dessen, was als hoheitliche Entwicklungshilfe anerkannt wird (etwa in Abgrenzung zur Militärhilfe oder regulären Krediten). Entwicklungsverwaltungsrecht ist demnach, kurz gesagt, das Recht des ODA-Transfers. Es kann insofern auch als eine spezifische Form eines transnationalen Subventionsrechts begriffen werden.

2. Die hier angezeigte Untersuchung dieses Rechts des ODA-Transfers beruht zweitens auf verschiedenen Grundannahmen. Entwicklungsverwaltungsrecht wird, so eine erste Annahme, als ein Mehrebenensystem begriffen und analysiert, existiert Entwicklungsverwaltungsrecht doch auf all den Ebenen hoheitlichen Handelns, die sich der Vergabe von ODA widmen. Insofern nimmt das Vorhaben sowohl internationale (Weltbank, UNDP) als auch supranationale (EU-Kommission) wie auch nationale Geber und ihr Recht in den Blick. Berücksichtigt werden zugleich die in zunehmenden Maße vorhandenen Formen transnationaler Regulierung.

Das Recht all dieser drei Ebenen, so eine weitere zentrale Annahme des Vorhabens, ähnelt sich in seinen Grundstrukturen derart, das es mit ebenen-übergreifenden Kategorien analysiert – und als einheitliches systematisches Rechtsgebiet verstanden werden kann. Das Vorhaben analysiert und vergleicht insofern Verfahren, Handlungsformen und Maßstäbe dieses Rechts auf allen drei Ebenen. Zugleich analysiert es die spezifischen Formen der ebenen-übergreifenden Interaktion, die sich weniger durch Hierarchie als diverse Formen der Heterarchie und Kooperation auszuzeichnen scheinen.

Schließlich will das Vorhaben versuchen, der komplexen Interessenstruktur und politischen Natur des behandelten Gegenstandes gerecht zu werden und diese in die rechtliche Analyse einzustellen. Dazu soll der Untersuchungsgegenstand nicht nur von seinen normativen Grundlagen her betrachtet werden, sondern auch in seiner politischen Bedeutung gewürdigt und die hegemoniale Versuchung, die er enthält, reflektiert werden.

3. Als Antwort auf die dritte Frage seien diejenigen Aspekte des Vorhabens hervorgehoben, mit denen sich das Vorhaben in die Forschungszusammenhänge des Instituts einfügt. Drei dieser Zusammenhänge seien hervorgehoben: Ein erster sind die Projekte des globalen Wissenstransfers, die das Institut verfolgt und in denen es seinen Sachverstand zur Rechts- und Justizreform in Transformations- und Postkonfliktländern einsetzt. Diese Projekte einer „juristischen“ Entwicklungszusammenarbeit finden im Vorhaben von Philipp Dann eine systematische Ergänzung. Das Vorhaben verspricht, aus diesen Projekten gleichsam allgemeine Lehren zu ziehen, indem es die dort praktizierte Hilfe konzeptionell fasst, auf einer allgemeineren Ebene reflektiert und für eine rechtsdogmatische Analyse zugänglich macht. Es verdeutlicht somit auch die grundlegende Bedeutung dieser Projekte für die juristische Grundlagenforschung.

Zweitens liefert das Vorhaben reichhaltiges Material für die Rechtsfragen transnationaler Mehrebenensysteme, einem Forschungsschwerpunkt des Instituts. Wie bereits erwähnt, findet sich Entwicklungsverwaltungsrecht auf all den Ebenen hoheitlichen Handelns, die ODA vergeben und wird im hier angezeigten Projekt auch auf all diesen Ebenen untersucht. Dabei zeichnet sich der Mehrebenencharakter des Entwicklungsverwaltungsrechts durch einen spezifischen, nämlich zutiefst heterarchischen Charakter aus.

Diverse Forschungsvorhaben des Instituts untersuchen schliesslich Schnittstellen des nationalen wie supra- und internationalen öffentlichen Rechts und insbesondere Formen eines Internationalen Verwaltungsrechts, insbesondere verfolgt das Mitarbeiterseminar diese Fragestellung. Das Vorhaben von Philipp Dann fügt diesen Forschungen die Referenzgebietsanalyse eines neu entdeckten Rechtsgebiet hinzu. Es ist ein Vorhaben, das das deutsche, europäische und internationale Verwaltungsrecht der Vergabe von Entwicklungshilfe in einen systematischen Zusammenhang bringen möchte.

 

Projektkategorie: Habilitation
Organisatorischer Status: Einzelprojekt
Projektlaufzeit: Projektbeginn: 2005
Projektende: 2010
Projektstatus: Aktiv

Habilitand:


Betreuer:


Publikationen

  • Dann, Philipp: Grundfragen eines Entwicklungsverwaltungsrechts. In: Internationales Verwaltungsrecht, Andreas Voßkuhle, Christian Walter Christoph Möllers (Hrsg.), Mohr Siebeck, Tübingen 2007, 7-48.
  • Dann, Philipp: Accountability in Development Aid Law: The World Bank, UNDP and the Emerging Structures of Transnational Oversight. In: Archiv für Völkerrecht 4/44, 381-404 (2006).
  • Entwicklungszusammenarbeit im Recht der Europäischen Union. Nomos, Baden-Baden, 2008, 191 S.

  • Geändert am: 12.02.2010
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