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v.l.n.r.: Jan-Stephan Henning, Tatiana Kakara, Eleanor Benz, Raffaela Kunz, Laura Öhlenschläger, Nadine Berger, Maria Monnheimer und Milan Tahraoui

 

Als Team der Ruprecht-Karls-Universität Heidelberg haben wir im April 2014 als einer von zwei Vertretern Deutschlands an der internationalen Endausscheidung des Philip C. Jessup Moot Court in Washington, D.C. teilnehmen können. Unser Team setzte sich zusammen aus den vier Teilnehmern Tatiana Kakara, Jan-Stephan Henning, Laura Öhlenschläger und Maria Monnheimer. Betreut wurden wir von drei Mitarbeitern des Max-Planck-Instituts für ausländisches öffentliches Recht und Völkerrecht, Raffaela Kunz, Elif Askin und Milan Tahraoui, sowie den beiden studentischen Betreuerinnen Eleanor Benz und Nadine Berger, die letztes Jahr am Jessup Moot Court teilgenommen haben.
Im Rahmen des Wettbewerbs wird in englischer Sprache eine Gerichtsverhandlung auf dem Gebiet des Völkerrechts vor dem internationalen Gerichtshof (IGH) simuliert. Dabei werden jeweils in einem fiktiven Fall aktuelle Fragen des Völkerrechts behandelt. Im diesjährigen Fall standen Fragen des Seerechts, des internationalen Umweltrechts, des Kulturgüterschutzes sowie der Ausübung extraterritorialer Jurisdiktion im Mittelpunkt. Aufgabe der Studierenden ist es, als Anwälte zwei fiktive Staaten in einem Verfahren vor dem IGH möglichst überzeugend zu vertreten und dabei sowohl grundlegende als auch aktuelle völkerrechtliche Fragen zu beantworten. Dies geschieht durch die Ausarbeitung von Schriftsätzen sowie den Auftritt in 90-minütigen Verhandlungen. Bei den nationalen und internationalen Ausscheidungsrunden treffen die Teams in den Verhandlungen jeweils auf die Vertreter anderer Universitäten. Als Richter fungieren Professoren und Praktiker aus dem Völkerrecht, beim internationalen Finale wirken auch Richter des IGH mit.


Vorbereitung

Bereits während der Semesterferien begannen wir uns vorzubereiten, indem wir uns in die Grundlagen des Völkerrechts einlasen. Im September begann mit der Veröffentlichung des Sachverhalts dann die eigentliche Arbeit. 

Die Vorbereitung umfasste zwei aufeinanderfolgende Phasen. Zunächst hatten wir die Aufgabe, bis Anfang Januar 2014 zwei Schriftsätze zu verfassen, mit denen wir jeweils Kläger- und Beklagtenseite vertreten mussten. Im Anschluss daran begann die Vorbereitung auf die nationale Vorausscheidung, die im Februar 2014 in Trier stattfinden würde.
 
Die Schriftsätze verfassten wir in einem Büro am Max-Planck-Institut für ausländisches öffentliches Recht und Völkerrecht. Die Bearbeitung der so genannten „Memorials“ erforderte eine ausführliche Behandlung verschiedenster völkerrechtlicher Thematiken. Zum Zwecke des Schreibens waren wir auf Kläger- und Beklagtenseite aufgeteilt. Dies führte zu einem regen Austausch sowie hitzigen Diskussionen. Die enge Zusammenarbeit ließ unser Team schnell zusammenwachsen und somit kam auch gegenseitige Motivation und der Spaß am Völkerrecht nicht zu kurz.
 
Nach einer sehr arbeitsintensiven Phase zwischen den Jahren sowie in den ersten Januartagen und -nächten war die Abgabe der Schriftsätze gleichzeitig der Auftakt der Vorbereitung unserer Plädoyers. Da während des Wettbewerbs das Vortragen eines 22-minütigen Anwaltsplädoyers vor einer dreiköpfigen Richterbank gefordert ist, die einem jederzeit Fragen stellen, galt es, deren souveräne Beantwortung zu trainieren. Zahlreiche Probeplädoyers gaben uns die Gelegenheit, aus der Kritik verschiedener Proberichter Anregungen zu gewinnen, um weiter an Rhetorik, Gestik, Mimik und Auftreten zu arbeiten.


Nationaler Vorentscheid Trier (5. – 9. Februar 2014)

Anfang Februar 2014 fand dann die nationale Vorausscheidung in Trier statt. Insgesamt 19 Teams aus ganz Deutschland nahmen daran teil; die beiden erstplatzierten Teams würden an die internationale Ausscheidung nach Washington fahren können.

Wir meisterten erfolgreich sämtliche Vorrunden und konnten uns schließlich im Finale gegen das Team der Universität Freiburg durchsetzen. Daneben erhielten wir einen Preis für die zweitbesten Schriftsätze. Auch die individuellen mündlichen Beiträge wurden ausgezeichnet: Maria Monnheimer erhielt den Preis des „Best Oralist“ der Vorrunde, Laura Öhlenschläger erreichte Platz 3, Tatiana Kakara Platz 4 und Jan-Stephan Henning teilte sich Platz 5 mit Shpetim Bajrami von der Universität Düsseldorf. Wir konnten also auf einen äußerst erfolgreichen Vorausscheid zurückblicken und freuten uns darauf, die Universität Heidelberg in Washington zu vertreten.


Internationaler Entscheid Washington, D.C. (6. – 12. April 2014)

Im April durften wir dann gemeinsam mit über 120 Teams aus aller Welt am internationalen Jessup-Entscheid in Washington, D.C. teilnehmen. Nach den Eröffnungsfeierlichkeiten und der Vorstellung aller Teams wurden uns unsere Vorrundengegner zugelost: die Riga Graduate School of Law aus Lettland, die Soochow University aus Taiwan, die National Law University Delhi aus Indien und die Moscow State University of International Relations (MGIMO) aus Russland. Die meisten Teams hatten sich durch die Teilnahme an den jeweiligen nationalen Vorentscheiden bereits gegen eine große Anzahl anderer Universitäten durchgesetzt, so dass wir spannende und anspruchsvolle Verhandlungen erwarten durften. Sowohl mit ihren Plädoyers als auch mit ihren Schriftsätzen erwiesen sich die Teams dann auch tatsächlich als ausnahmslos sehr starke Gegner und wir durften vier anstrengende, aber auch interessante Runden bestreiten.

Am Ende des dritten Tages wurden dann die Ergebnisse der Vorrunde bekannt gegeben. Leider mussten wir erfahren, dass wir trotz aller Anstrengungen nicht in die Runde der besten 32 Teams eingezogen waren und uns sowohl der Moscow State University aus Russland als auch der National Law University Delhi aus Indien geschlagen geben mussten.
 
Zwar waren wir im Hinblick auf die 'Raw Points' (die Punkte, die unmittelbar für Schriftsatz und Plädoyer vergeben werden) eines der 15 besten Teams. Da die Vorrunde aber an erster Stelle nach der Anzahl der gewonnen Runden entschieden wird, konnten wir uns für die Advanced Rounds leider trotzdem nicht qualifizieren. Nach der ersten Enttäuschung konnten wir die übrigen Tage in Washington dann aber gemeinsam mit Jurastudenten aus aller Welt mit dem Rahmenprogramm des Jessups ausfüllen, das von Abendveranstaltungen wie dem National Dress Ball über Infoveranstaltungen und Panels bis hin zur Teilnahme an der Jahrestagung der American Society of International Law reichten. Abschließend durften wir beim Finale zwischen der Singapore Management University School of Law und der University of Queensland aus Australien dabei sein, das das australische Team schlussendlich für sich entscheiden konnte.
 
Auch wenn uns das Vorrundenaus zunächst natürlich enttäuscht hatte, konnten wir rückblickend mit unserem Ergebnis durchaus zufrieden sein: So haben wir nicht nur ein sehr gutes Ergebnis mit unseren Raw Points erzielt, auch unser Schriftsatz wurde unter die zwanzig besten Schriftsätze weltweit gewählt. Bei über 500 Teilnehmern konnten wir uns zudem darüber freuen, dass Tatiana Kakara und Laura Öhlenschläger unter die 100 der besten; Maria Monnheimer sogar unter die 50 der besten Individual Oralists gewählt wurden.
 
Nach spannenden und nervenaufreibenden, vor allem aber auch lehrreichen und schönen Monaten blicken wir somit auf eine insgesamt sehr erfolgreiche Teilnahme am Jessup Moot Court 2014 zurück. Bei allen, die uns diese wunderbare und bereichernde Erfahrung ermöglicht haben, möchten wir uns herzlich bedanken: bei der Keppler Verlag GmbH, der Hans Soldan Stiftung, den Anwaltskanzleien Gleiss Lutz, Rittershaus und Melchers sowie der Juristischen Fakultät der Ruprecht-Karls-Universität Heidelberg und dem Deutschen Akademischen Auslandsdienst (DAAD).