Das Max-Planck-Institut für ausländisches öffentliches Recht und Völkerrecht (MPIL) vergibt Forschungsstipendien für bis zu sechsmonatige Aufenthalte. Die Max-Planck-Gesellschaft finanziert diese Plätze, um internationale Forschende direkt in laufende Heidelberger Projekte einzubinden. Die Auswahlkommission priorisiert Vorhaben, die thematisch an die bestehende Institutsforschung anknüpfen.
Das Programm fördert ausschließlich Wissenschaftler:innen von ausländischen Institutionen, die ihre Dissertation nicht in Deutschland verfassen.
Monatliche Förderbeträge
Die Höhe richtet sich nach der wissenschaftlichen Qualifikation:
- Doktorand:innen: 1.365 Euro
- Postdocs (Gruppe 1): 2.500 Euro
- Professor:innen (Gruppe 2): 3.000 Euro
Bewerbungsverfahren und Dokumente
Bewerber:innen laden alle Dokumente als PDF auf Englisch oder Deutsch im Bewerbungsportal hoch. Über dieses Portal können ausschließlich Bewerbungen für das MPIL eingereicht werden; Bewerbungen für andere Max-Planck-Institute sind hier nicht möglich. Unvollständige oder per E-Mail eingereichte Unterlagen scheiden aus dem Verfahren aus.
- Motivationsschreiben: nennt die Heimatinstitution und die exakten An- und Abreisedaten (TT-MM-JJJJ)
- Lebenslauf: tabellarische Darstellung mit persönlichen Angaben einschließlich Nationalität und Wohnsitz im Heimatland
- Schriftenverzeichnis: bündelt Publikationen auf maximal zwei Seiten
- Projektskizze: definiert Thema, Forschungsplan und Projektziele auf maximal vier Seiten
- Gutachten: zwei handschriftlich unterzeichnete Referenzschreiben auf offiziellem Briefbogen (entfällt für Nachwuchsforschende mit bestehender Max-Planck-Anbindung)
Fristen und Entscheidungen
Die jährliche Bewerbungsphase läuft vom 1. Juni bis zum 31. Juli. Das Institut informiert acht bis zehn Wochen nach Fristende über die finale Entscheidung.
Die Forschungsstipendien sind an die Abteilungen der jeweiligen Direktor:innen angebunden. In der aktuellen Bewerbungsrunde vergeben folgende Abteilungen Stipendien: Abteilung Prof. Dr. Anne Peters & Abteilung Prof. Dr. Helmut Philipp Aust
Rahmenbedingungen und Organisatorisches
- Reisekosten: Das Institut erstattet keine Reisekosten nach und von Heidelberg. Auch sonstige Ausgaben werden nicht bezuschusst.
- Sprachkenntnisse: Das Institut setzt ausreichende Deutsch- oder Englischkenntnisse für den fachlichen Austausch voraus. Spezifische Anforderungen hängen vom konkreten Forschungsvorhaben ab.
- Unterkunft: Gastforschende buchen ihre Unterkunft selbst. Das Institut vermittelt keine Wohnungen und tritt nicht als Makler auf. Da Wohnraum in Heidelberg knapp ist, erfordert dies eine frühzeitige Suche. Auf Anfrage stellt das Institut eine Liste lokaler Gästehäuser bereit.
- Krankenversicherung: Stipendiat:innen sind nicht über das MPIL versichert. Ein ausreichender Versicherungsschutz, der den Leistungen der deutschen gesetzlichen Krankenversicherung entspricht, ist zwingend erforderlich. Den entsprechenden Nachweis legen Gastforschende spätestens bei Antritt des Stipendiums vor.
Kontakt
Fragen zum Stipendienprogramm beantwortet das International Office: internationalofficer@mpil.de