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Selbst- und drittfinanzierte Forschungsaufenthalte

Selbst- und drittfinanzierte Forschungsaufenthalte
Wissenschaftlerinnen und Wissenschaftler, die keinen Stipendienantrag gestellt haben und einige Zeit am Institut verbringen möchten, können Anträge für einen selbst- oder drittfinanzierten Forschungsaufenthalt jederzeit an einen der Direktoren (bitte an:  richten.
 
Diese Anträge sollten
  • einen tabellarischen Lebenslauf (mit Angaben zu Ort und Datum der Geburt, dem akademischen Titel und Datum der Verleihung, der privaten Postanschrift, E-Mail-Adresse, Nationalität, Sprachkenntnisse, Heimatuniversität sowie einer dienstlichen Adresse)
  • ein kurzes ausgewähltes Schriftenverzeichnis (1-2 Seiten)
  • eine kurze Skizze des Projekts (Thema und Titel des Projekts, Projektbeschreibung und Forschungsplan)
  • den voraussichtlichen Forschungszeitraum am Institut (genaue An- und Abreisedaten)
  • eine kurze Information über die Form der Finanzierung (selbstfinanziert aus privaten Mitteln oder drittfinanziert unter Angabe der Fördereinrichtung und der Art der Zuwendung - z.B. Mobilitätsstipendium - einschließlich der Notwendigkeit einer Betreuung am Gastinstitut, falls dies eine Bedingung für die Finanzierung ist)
  • sowie bei Nachwuchswissenschaftlern (PhD-Kandidaten, Doktorand/innen, etc.) zwei auf Kopfbogen gedruckte, aussagekräftige Gutachten zu Antragsteller und Projekt
enthalten.
 
Anträge für einen selbst- oder drittfinanzierten Forschungsaufenthalt sind zusammen mit den erforderlichen Unterlagen bis spätestens vier Wochen vor Antritt des geplanten Forschungsaufenthalts per E-Mail an zu senden.

Anträge für benötigte Forschungsplatzzusagen des Gastinstituts zur Beantragung von Fördermitteln sind spätestens vier Wochen vor Ablauf der Bewerbungsfrist einzureichen.