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Christoph Möllers

Vom 13. bis zum 16. Mai 2019 fand im Max-Planck-Institut die achte jährliche Master Class im öffentlichen Recht statt. Unter der Leitung von Professor Dr. Christoph Möllers von der Humboldt-Universität Berlin diskutierten die fünfzig Teilnehmerinnen und Teilnehmer vier Tage lang über das Thema „Was bedeutet Herrschaft des Rechts?“. Ausgangspunkt der Diskussionen waren insgesamt sechs Texte von Professor Möllers, die sich verschiedenen Unterthemen von Rechtlichkeit und Normativität widmeten. 

So stand der erste Tag unter der Motto „Was sind Normen? Wie oder wozu bestimme ich einen Begriff?“ Auf der Grundlage verschiedener Auszüge aus Professor Möllers Monographie „Die Möglichkeit der Normen“ besprachen die Teilnehmerinnen und Teilnehmer, was eine Norm ausmacht, ob sie von ihrem Grund – ihrer Rechtfertigung – abstrahiert werden kann und was die Rechtswissenschaft einer interdisziplinären Bestimmung von Normativität verdanken kann. Der zweite Tag widmete sich dann dem „Begriff der Verfassung zwischen Recht und Politik“. Ausgehend von Professor Möllers’ politik-theoretischen Herleitung des gewaltengegliederten Verfassungsstaates aus individueller und kollektiver Selbstbestimmung diskutierte die Master Class alsbald, welche Rückschlüsse dies für die Natur und das Recht der Europäischen Union zulässt. Auch die europäische Gerichtsbarkeit stand hier im Vordergrund, wobei insbesondere der dritte Tag speziell auf Verfassungsgerichte zugeschnitten war. So ging es hier unter dem Motto „Das Problem der politischen Gerichtsbarkeit“ insbesondere um Professor Möllers’ kritische Auseinandersetzung mit dem Bundesverfassungsgericht in dem Sammelband „Das entgrenzte Gericht“. Welche Auswirkungen das Wechselspiel von subjektiv vermittelter gerichtlicher Legitimation und der verfassungsgerichtlichen Befugnis, abstrakt-generelle Regelungen erga omnes aufzuheben, hat, bestimmte die Diskussionen des Tages, bevor am Nachmittag zwei Teilnehmer die Möglichkeit hatten, ihre eigenen Dissertationsprojekte der versammelten Master Class vorzustellen. 

Die Master Class endete am vierten Tag mit Überlegungen zum „Eigenwert des Rechts“. Die Grundlage bildete dabei ein noch unveröffentliches Manuskript, in welchem Professor Möllers sowohl eine rein moralische als auch eine allein zwecklegitimatorische Bestimmung des Rechts zu vermeiden und den Eigenwert des Rechts stattdessen unter Anknüpfung an seine Grundcharakteristika zu erklären sucht.  Auch im nächsten Jahr wird das Max-Planck-Institut eine Master Class ausrichten. Einen Call for Papers wird es, wie auch dieses Jahr, im Vorlauf auf seiner Website veröffentlichen.