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Europarecht

Strukturwandel des europäischen öffentlichen Rechts

Die europarechtliche Forschung des Instituts erschließt das Europarecht ausgehend von Art. 2 EU Vertrag. Ein erster Forschungsstrang rekonstruiert den Strukturwandel des öffentlichen Rechts in Europa als die Entstehung und Demokratisierung der europäischen Gesellschaft, von der Art. 2 EUV spricht. Ein zweiter Forschungsstrang versteht die Art. 1 bis 19 EUV als das Kernverfassungsrecht der Europäischen Union und rekonstruiert auf dieser Grundlage das gesamte Primärrecht. Der dritte Forschungsstrang befasst sich mit systemischen Defiziten in der europäischen Gesellschaft, ihrer rechtliche Artikulation und den Strategien ihrer Bearbeitung. Ein vierter Strang erarbeitet rechtsvergleichende Grundlagen für die ersten drei Stränge im Lichte eines Ius Publicum Europaeum .