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Kernverfassungsrecht der Europäischen Union

Verantwortlich:

Armin von Bogdandy

Über das Projekt:

Das verfassungsrechtliche Verständnis der Grundlagen der Europäischen Union hat sich im deutschsprachigen rechtswissenschaftlichen Diskurs weitgehend durchgesetzt. Zugleich ist innerhalb eines verfassungsrechtlichen Verständnisses eine Pluralisierung festzustellen. Dieses Projekt will einen Anstoß zu den theoretischen und dogmatischen Grundlagen geben, was das „Europäische Verfassungsrecht“ im Sinne des Unionsverfassungsrechts ausmacht, wie es systematisch zu ordnen ist, welche zentralen Begriffe und Rechtsinstitute es definieren und welches spezifische Verständnis die Ideen des liberal-demokratischen und sozialen Konstitutionalismus im positiven Unionsrecht gefunden haben.

Das Projekt vertritt die Auffassung, dass die Bestimmungen der ersten drei Titel des EU-Vertrags (Art. 1–19 EUV) eine solide positivrechtliche Grundlage bieten, von der aus die theoretischen und dogmatischen Grundzüge des Unionsverfassungsrechts entfaltet werden können. Die in diesen Bestimmungen niedergelegte Idee legt Grundstrukturen nieder, die auch die Interpretation der anderen Normen des Primärrechts leiten können. Das in den Art. 1 bis 19 EUV manifestierte „Lissabonner“ Verfassungsmodell weist zugleich ein überschießendes, selbstreflexives Potential auf, das das Europäische Verfassungsrecht als unvollendetes Projekt erkennbar werden lässt.

Das Projekt leiten Jürgen Bast und Armin von Bogdandy, zu den Mitwirkenden gehören Jelena von Achenbach, Philipp Dann, Anuscheh Farahat, Claudio Franzius, Matthias Goldmann, Michael Ioannidis, Stefan Kadelbach, Karen Kaiser, Christoph Krenn, Anna-Katharina Mangold, Christoph Möllers, Mehrdad Payandeh, Giacomo Rugge, Robert Schütze, Ferdinand Weber und Mattias Wendel.