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Das völkerrechtliche Gewaltverbot als zwingendes Recht

Über das Projekt:

Das völkerrechtliche Gewaltverbot ist ein Eckpfeiler der Satzung der Vereinten Nationen und des heutigen Völkerrechts im Ganzen. Es wird daher auch weithin als zwingende Norm des allgemeinen Völkerrechts (ius cogens) angesehen. Die Einzelheiten und Auswirkungen dieser Annahme sind jedoch nach wie vor umstritten. Dies betrifft die genaue Reichweite der zwingenden Elemente des Gewaltverbots und das Verhältnis zwischen dem Verbot und seinen anerkannten Ausnahmen (Selbstverteidigung, Autorisierung durch den Sicherheitsrat, Intervention auf Einladung). Darüber hinaus werden die rechtlichen Konsequenzen und praktischen Auswirkungen einer zwingenden Norm im ius contra bellum oft ignoriert, insbesondere wenn es darum geht, neue Trends oder Veränderungen des ius contra bellum zu identifizieren.

Um diese Fragen zu klären, kann das Projekt auf die jüngsten Arbeiten der Völkerrechtskommission (ILC) zu zwingenden Normen des allgemeinen Völkerrechts (ius cogens) zurückgreifen. Die Schlussfolgerungen der ILC befassen sich mit der Identifizierung und den Rechtsfolgen von zwingenden Völkerrechtsnormen. Im Anhang zu den Schlussfolgerungen hat die ILC das Verbot der Aggression als eine Norm aufgelistet, die sie zuvor als ius cogens Norm angesehen hatte. Dies beseitigt die Unklarheiten indes nicht, da viele Staaten und Völkerrechtswissenschaftler:innen die Auffassung vertreten, dass die zwingende Völkerrechtsnorm im ius contra bellum auch die Anwendung von Gewalt unterhalb der Schwelle der Aggression umfasst.

Vor diesem Hintergrund verfolgt das Dissertationsprojekt ein dreifaches Ziel. In einem ersten Schritt werden die Schlussfolgerungen der ILC, wie zwingende Völkerrechtsnormen zu identifizieren sind und welche Rechtsfolgen sie haben, einer kritischen Würdigung unterzogen. Daraus ergibt sich die Methodik für das zweite Ziel des Projekts: die Identifizierung der zwingenden Völkerrechtsnorm im ius contra bellum und die Klärung des Verhältnisses zwischen Verbot und Ausnahmen. Der Schwerpunkt wird auf der Analyse einer Vielzahl von Situationen liegen, in denen sich Staaten zu diesen Fragen geäußert haben. In einem dritten Schritt werden die Implikationen der zwingenden Völkerrechtsnorm im ius contra bellum untersucht.


Doktorand

Betreuer

Publikationen

  • Herbert, Felix: (Ir-)Relevance of ius cogens? Legal Consequences of ius cogens in Russia’s War of Aggression Against Ukraine. In: Zeitschrift für ausländisches öffentliches Recht und Völkerrecht 83/3, 461-487 (2023). doi: 10.17104/0044-2348-2023-3-461. ZaöRV 83/3
  • Herbert, Felix: Disobeying the Security Council or a disobedient Security Council? The effects of jus cogens on Security Council resolutions in recent debates of the ILC and in the views of states. EJIL:Talk!, 12 August 2022. EJIL:Talk!