Sie befinden sich hier: Forschung Forschung nach Rechtsgebieten Völkerrecht Völkerrechtsordnung und Völkerrechtsbruch
Völkerrechtsordnung und Völkerrechtsbruch stehen in einem widersprüchlichen und doch engen und unaufgelösten Zusammenhang. Das zeigt sich im besonderen Maße im Bereich des ius contra bellum, des Verbots zwischenstaatlicher Gewalt, das die Fundamentalnorm des Völkerrechts darstellt.
Das Projekt "Völkerrechtsordnung und Völkerrechtsbruch" entwickelt einen konzeptuellen Rahmen, in dem sich die Phänomene des Rechtsbruchs sowie des Streits um Normen im Bereich des völkerrechtlichen Gewaltverbots fassen lassen. Hierdurch soll ein besseres Verständnis des Völkerrechts, seiner Dynamik ebenso wie seiner Resilienz, aber auch der Gefahren seiner möglichen Zersetzung ermöglicht werden. Es genügt nicht, schlicht die Zahl der Rechtsbrüche zu diagnostizieren, um Aussagen über den Zustand des völkerrechtlichen Gewaltverbots zu treffen. Es bedarf einer Differenzierung und diese soll die in der vorliegenden Untersuchung entwickelte Typologie der Illegalität leisten. Es werden verschiedene Formen der Illegalität identifiziert, ebenso wie deren spezifische Auswirkungen auf völkerrechtliche Normen und die Völkerrechtsordnung insgesamt. Die Untersuchung zeigt dabei, dass Konflikte um die Anwendung und Interpretation, um Ausgestaltung ebenso wie um die Fortentwicklung des Rechts an sich keine Pathologie sind. Sie zeigt aber auch, in welchen Fällen Rechtsbrüche zersetzenden Charakter haben und den Bestand des ius contra bellum in Frage stellen. Im Schwerpunkt widmet sich die vorliegende Untersuchung diesen Fragen aus der Perspektive des Völkerrechts, nimmt dann allerdings auch einen Perspektivenwechsel vor und untersucht das völkerrechtliche Gewaltverbot und seine Geltung ebenso wie die Möglichkeiten zu seiner Geltendmachung im Rahmen der grundgesetzlichen Ordnung.