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Immaterieller Schadensersatz und der Wandel völkerrechtlicher Privatrechtsanalogien

Über das Projekt:

Das Völkerrecht war im 19. Jahrhundert ein Gleichordnungsrecht zwischen Staaten. Dies lässt es rückblickend folgerichtig erscheinen, dass das Völkerrecht Anleihen bei privatrechtlichen (d.h. dem Gleichordnungsgedanken entspringenden) Rechtsinstituten genommen hat. Solche Privatrechtsanalogien (wie bspw. Verträge) werden allerdings in ihrer Grundlage erschüttert, wenn das Völkerrecht zunehmend auch das Verhältnis zwischen Staat und Individuum, also Über-Unterordnungsverhältnisse, erfasst. Je mehr das Völkerrecht damit auch ein öffentliches Recht wird, stellt sich die Frage nach der Wandlung von Privatrechtsanalogien. Das Dissertationsprojekt will dieser Frage beispielhaft am Rechtsinstitut der moral damages nachgehen.

Moral Damages, d.h. der Ersatz für Nichtvermögensschäden von Individuen, hat sich im Völkerrecht aus einer Analogie zum französischen Zivilrecht herausgebildet. Es ist jedenfalls seit der Entscheidung der Deutsch-Amerikanischen Mixed-Claims-Commission zur Lusitania anerkannt und es ist seither gesichert, dass alle Nichtvermögensschäden von Individuen in Geld ersatzfähig sind. Mittlerweile hat sich indes in einzelnen Teilbereichen des Völkerrechts, namentlich im internationalen Investitionsschutzrecht und im (regionalen) Menschenrechtsschutz, eine Entwicklung herauskristallisiert, eine Geldentschädigung für Nichtvermögensschäden nur unter besonderen Voraussetzungen zuzusprechen und im Übrigen eine Feststellung der Verletzung ausreichen zu lassen. Diese Entwicklung ist gerade im Investitionsschutzrecht auf Kritik gestoßen und wird vielfach als Widerspruch zum allgemeinen Völkerrecht aufgefasst.

An diesem Punkt setzt das Dissertationsprojekt an und will anhand des Beispiels der moral damages von seinen Anfängen als Privatrechtsanalogie und seiner Ausgestaltung im allgemeinen Völkerrecht hin zu seinem gegenwärtigen Inhalt in den Teilbereichen des Völkerrechts die Frage nach der Wandlung von Privatrechtsanalogien behandeln.

Die These des Dissertationsprojekts ist, dass sich die festzustellende Entwicklung in den Teilbereichen des Völkerrechts als die Publifizierung einer Privatrechtsanalogie begreifen lässt. Indem nämlich nicht mehr voller Ersatz gewährt wird, wie es der Ausgleichslogik des Zivilrechts entspricht, sondern ein stärkerer Fokus auf die Feststellung der Rechtswidrigkeit gelegt wird, nähert sich die Privatrechtsanalogie der Logik des Öffentlichen Rechts an.


Doktorand

Betreuerin