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06.06.2019: Aktuelle völkerrechtliche Fragen im Bereich Flucht und Migration vor dem Hintergrund neuer politischer Herausforderungen. 3. Workshop des Max-Planck-Instituts für ausländisches öffentliches Recht und Völkerrecht und des Auswärtigen Amts

Zum dritten Mal fand am 6. Juni 2019 in der Berlin-Brandenburgischen Akademie der Wissenschaften ein gemeinsamer Workshop des Instituts und des Auswärtigen Amtes statt. Unter Vorsitz von Anne Peters und Christophe Eick, dem Völkerrechtsberater der Bundesregierung und Leiter der Rechtsabteilung im Auswärtigen Amt, diskutierten 24 Teilnehmer*innen aktuelle völkerrechtliche Fragen im Bereich Flucht und Migration vor dem Hintergrund gegenwärtiger politischer Herausforderungen.

Das Format des vertraulichen Workshops, der auch diesmal von der Völkerrechtsabteilung des Auswärtigen Amtes und vom Berliner Büro des Instituts vorbereitet wurde, soll dem Austausch zwischen Wissenschaft und Praxis zu aktuellen Fragen der völkerrechtlichen Praxis dienen.  So sollen zugleich der wissenschaftlichen Reflexion Impulse aus der Praxis vermittelt und für die Praxis eine Informations- und Beratungsleistung erbracht werden.

Nach dem ersten, eintägigen Workshop 2016 zur internationalen Ordnung in der gegenwärtigen internationalen Politik bestand der Wunsch, das zwischen dem Auswärtigen Amt und dem Max-Planck-Institut für ausländisches öffentliches Recht und Völkerrecht etablierte Format zu verstetigen und einzelne der aufgeworfenen Fragen bei einer Folgeveranstaltung zu vertiefen. 2017 haben wir daran angeknüpft und über Cyber-Angriffe unterhalb der Schwelle des bewaffneten Angriffs und deren völkerrechtliche Einordnung diskutiert. Besonderes Augenmerk galt dabei dem anzuwendenden Rechtsrahmen und den sich daraus ergebenden Reaktionsmöglichkeiten.

Angesichts der Herausforderungen, mit denen sich die europäischen Staaten aufgrund der wirtschaftlichen Krise sowie sozialer und politischer Veränderungen in vielen Regionen Afrikas und des Nahen Ostens im Umgang mit Flucht und Migration konfrontiert sehen, stellen sich aktuell neue völkerrechtliche Fragen, die im Rahmen des diesjährigen Workshops diskutiert wurden. Von zentraler Bedeutung waren dabei Auslegung und Anwendung des Non-Refoulement-Prinzips im Kontext einer akteursbezogenen Ausweitung territorialer Souveränität und Jurisdiktion.

Das klassische völkerrechtliche Konzept der territorialen Jurisdiktion, das zugleich kompetenzbegründend und ‑begrenzend wirkt, wird im internationalen Menschenrechtsschutz zunehmend durch eine personenzentrierte Perspektive ergänzt. Was bedeutet dies für den Bereich Flucht und Migration?  Wie sind die Anforderungen der menschenrechtlichen Refoulementverbote und das Verbot von Kollektivausweisungen, welche die Gewährung von provisorischem Gebietszugang für Asylsuchende zur Abklärung ihres internationalen Schutzbedarfs verlangen, in der Praxis handhabbar? Welche Bedeutung haben die (auch) durch Flucht und Migration bedingte Neuformierung räumlicher Ordnung und die damit einhergehenden Weiterentwicklungen des Völker- und Unionsrechts im Kontext der globalen geopolitischen Konstellation? Wie kann in der Kooperation mit Drittstaaten die Beachtung der Refoulementverbote und weiterer menschenrechtlicher Verpflichtungen sichergestellt werden? Welche Rolle spielt dabei die in der jüngsten Rechtsprechung des EGMR forcierte prozedurale Dimension der Refoulementverbote?

Diese und weitere Fragen waren Gegenstand angeregter Diskussion. Neben Kolleg*innen aus dem Völkerrechtsreferat des Auswärtigen Amtes nahmen auch Angehörige weiterer Abteilungen des Hauses sowie Vertreter*innen des Bundesministeriums der Justiz und für Verbraucherschutz (BMJV) und des Bundesministeriums des Innern, für Bau und Heimat (BMI) an der Begegnung teil.

Mit kurzen Statements leiteten Achilles Skordas, Catharina Ziebritzkiund Raffaela Kunz die Diskussionen ein, die von Carolyn Moser und Dagmar Jantos (Referat 500, AA), moderiert wurden. Als externe Referenten bereicherten Jürgen Bast (Justus-Liebig-Universität Gießen), Constantin Hruschka (Max-Planck-Institut für Sozialrecht und Sozialpolitik) und Daniel Thym (Universität Konstanz) mit Impulsreferaten und Statements den offenen Austausch zwischen Wissenschaftler*innen und Praktiker*innen.

 

Bericht: Alexandra Kemmerer

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