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Völkerrechtsordnung und Völkerrechtsbruch. 6. Workshop des Max-Planck-Instituts für ausländisches öffentliches Recht und Völkerrecht und des Auswärtigen Amts

Photo: Ralf Dillenburger unter CC-Lizenz

Am Donnerstag, den 16. Juni fand (erstmals seit zwei Jahren wieder in Präsenz in der Berlin-Brandenburgische Akademie der Wissenschaften) der Gemeinsame Workshop des Max-Planck-Instituts für ausländisches öffentliches Recht und Völkerrecht und des Auswärtigen Amts statt. Dieser wurde, wie auch in vergangenen Jahren, vom Berliner Büro des Instituts in enger Zusammenarbeit der Rechtsabteilung des AA (Referat für allgemeines Völkerrecht) organisiert. Der Gemeinsame Workshop dient seit 2016 dem vertraulichen Austausch zwischen Wissenschaft und Praxis zu aktuellen Fragen des Völkerrechts. So werden der wissenschaftlichen Reflexion praktische Impulse vermittelt und der Praxis eine Informations- und Beratungsleistung erbracht.

Im vorausgehenden Workshop im Dezember 2021 hatten die Teilnehmenden über “China und das Völkerrecht” diskutiert. Der 6. Gemeinsame Workshop beschäftigte sich nun aktuell mit dem Krieg in der Ukraine und stand unter der Überschrift “Völkerrechtsordnung und Völkerrechtsbruch: Der Russische Angriffskrieg gegen die Ukraine und seine Folgen”. Im Leibniz-Saal der Berlin-Brandenburgischen Akademie der Wissenschaften versammelten sich fast 40 Teilnehmende aus dem Auswärtigen Amt (Referat für allgemeines Völkerrecht; Referat völkerrechtliche Verträge; Referat internationale Ordnung, Referat Menschenrechte; Arbeitseinheit Völkerstrafrecht und Internationaler Strafgerichtshof; Referat für Strafrecht und besondere internationale Strafgerichtshöfe; Länderreferat Ukraine) und dem Institut sowie teils hochrangige Vertreter:innen des Bundesministeriums der Justiz (Referat Völkerrecht, Recht der Internationalen Organisationen, Internationale Gerichtsbarkeit; Referat für Staatsschutzstrafrecht, Völkerstrafrecht; Referat für internationales Strafrecht, Zusammenarbeit im Bereich der Auslieferung und Vollstreckungshilfe), des Bundesministeriums der Verteidigung (Referat Rechtsfragen der Auslandseinsätze und Völkerrecht, verfassungs- und völkerrechtliche Grundlagen, Parlamentsbeteiligungsrecht, humanitäres Völkerrecht, Weltraumrecht, Menschenrechte) und des Bundesministeriums des Innern und für Heimat (Referat für Europarecht, Völkerrecht, Verfassungsrecht mit europa- und völkerrechtlichen Bezügen).

Nach einem Mittagsbuffet auf der Dachterrasse der BBAW (auf Einladung der Heidelberger Gesellschaft für ausländisches öffentliches Recht und Völkerrecht), das Gelegenheit zu zwanglosem Austausch und Begegnung gab, begann der Workshop im Leibniz-Saal mit den einführenden Worten von Christophe Eick (AA) und Anne Peters

Christian Marxsen und Florian Kriener eröffneten den ersten Teil des Nachmittags mit Impulsreferaten. Sie beschäftigten sich mit den völkerrechtlichen Implikationen der Großraumideologie Russlands (Marxsen) und dem Verhältnis der westlichen Sanktionen zum Interventionsverbot (Kriener). Christian Marxsen, der sich in seinem Beitrag auch auf die Grundzüge seines Habilitationsprojekts bezog, betonte, dass Russland mittels des Angriffskrieges versuche, völkerrechtliche Diskurshoheit zu gewinnen und an der Seite von China eine neue Völkerrechtsordnung zu schaffen, die stärker die russischen geopolitischen Interessen widerspiegele. In der nachfolgenden Diskussion, moderiert von Alexandra Kemmerer, wurden unter anderem die Reaktionen Chinas und der Völkerrechtsgemeinschaft insgesamt auf den russischen Völkerrechtsbruch erörtert.

Mit einem Impulsreferat zu den Voraussetzungen und Konditionen des Status einer Kriegspartei eröffnete Alexander Wentker den zweiten Teil des Workshops, anschließend erläuterte Isabelle Ley, wie die historische Zurückhaltung Deutschlands in der Außen-und Verteidigungspolitik auch eine aktive öffentliche Auseinandersetzung mit außen- und sicherheitspolitischen Fragen verhindert hätte. In der zweiten Fragerunde, moderiert von Thore Neumann (AA), ergab sich ein reger Austausch zur Position der Bundesregierung zum Thema Waffenlieferungen und zur Rolle der Bundesrepublik im Ukraine-Konflikt. Deutlich wurde – sowohl aus der Wissenschaft wie auch aus der Ministerialbürokratie – das Bedürfnis geäußert, diese Themen tiefgreifender in der Öffentlichkeit aufzuarbeiten. 

In ihren Schlussworten betonten Christophe Eick und Anne Peters die Pflicht des Westens, sich deutlich gegen den Völkerrechtsbruch auszusprechen, gleichzeitig aber auf die Wahrung des Völkerrechts bei eigenem Handeln zu achten. 

 

Bericht: Paula Schwarze