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Die Wissenschaftler und Wissenschaftlerinnen im Institut bearbeiten einen weiten Kreis von Rechtsgebieten mit einem breiten Spektrum von Fragen und Methoden. Ihre Forschung befasst sich mit Themen aus dem Völkerrecht, dem Europarecht und dem staatlichen öffentlichen Recht. Das Interesse konzentriert sich dabei teils mehr auf die dogmatische und theoretische Durchdringung von Grundfragen, teils mehr auf die Systematisierung bzw. systemische Vergleichung von Rechtsnormen, auf die Fortentwicklung des Rechts oder die Lösung aktueller rechtlicher Probleme.
Die Forschung am Institut zeichnet sich durch thematischen, theoretischen und methodischen Pluralismus aus. Es ist eine der Aufgaben eines Max-Planck-Instituts, einen solchen wissenschaftlichen Pluralismus zu entwickeln, zu fördern und im wissenschaftlichen Alltag zu leben. Eine Reihe von Veranstaltungen und Projekten im Haus sind so angelegt, dass sich unterschiedliche methodische und thematische Ansätze begegnen und gegenseitig anregen können. Nicht zuletzt aus diesem Grund ist das Institut nicht in Abteilungen untergliedert.
Das Institut betreibt problemorientierte Grundlagenforschung und verfolgt zudem anwendungsbezogene Forschungsprojekte. Das Institut will durch seine Forschung Beiträge zur Bearbeitung gesellschaftlich drängender Probleme leisten und sucht deshalb den Dialog mit der Öffentlichkeit und Stakeholdern, und steht für Politikberatung in den Bereichen des Völkerrechts, des Unionsrechts und des öffentlichen Rechts in Europa zur Verfügung. Von allen Wissenschaftlern wird verlangt, dass sie aktuelle Rechtsentwicklungen verfolgen. Jede Woche findet hierzu eine zweistündige Veranstaltung statt. Der Diskurs über rechtswissenschaftliche Texte wird in wöchentlichen Forschungsseminaren und in Gesprächskreisen gepflegt. An beiden regelmäßigen Veranstaltungen nehmen alle wissenschaftlichen Mitarbeiter und vielfach auch Gäste des Instituts teil.
Unsere Forschung basiert auf einem Verständnis des Völkerrechts als globales Ordnungssystem, das weder nur ein Ausdruck nationaler oder regionaler Vorherrschaft noch bloßes Instrument politischer Interessendurchsetzung sein sollte. Forschungsprojekte des Instituts zielen darauf ab, sowohl die normative Eigenständigkeit des Völkerrechts als auch seine Qualität als globale, nicht regional oder kulturell fragmentierte Ordnung wissenschaftlich herauszuarbeiten und dadurch zu einer weiteren Globalisierung des Völkerrechtsdiskurses beizutragen.
Weil sich das Völkerrecht und das nationale öffentliche Recht stark gegenseitig durchdringen, ist eine dogmatische, theoretische, rechtsempirische, rechtsethische und interdisziplinäre Beschäftigung mit beiden Rechtsmaterien und ihren wechselseitigen Beziehungen notwendig. Viele Studien widmen sich sogar spezifisch den Verbindungen zwischen völkerrechtlichen, supranationalen und innerstaatlichen Rechtsregimen. Für die rechtsvergleichende Forschung gilt, dass sie in der Regel nicht als eigenes Fach, sondern als integraler Bestandteil dogmatischer, theoretischer oder rechtsempirischer Arbeit praktiziert wird.
In der Mitte des Forschungsinteresses steht die Frage nach einem legitimen und effizienten öffentlichen Recht im europäischen Rechtsraum. Da dieser Rechtsraum durch das Recht von 28 Staaten, dem einer supranationalen Organisation und dem vieler internationaler Regime gebildet wird, hat die Forschung eine rechtsvergleichende, eine europarechtliche und eine völkerrechtliche Komponente. Der Unterschied zu früherer Forschung liegt in dem Ziel, diese Rechtsmassen in einer diesem Rechtsraum entsprechenden Weise zusammenzuführen. Da dies allein die Rechtswissenschaft leisten kann, versteht sich diese Forschung als eminent praktisch. Diesem Verständnis von Rechtswissenschaft entspricht es, dass sie nicht nur den Gegenstand, sondern auch die Disziplin selbst betrifft: Wie soll die rechtswissenschaftliche Forschung thematisch, methodisch und institutionell auf die Herausforderungen des europäischen Rechtsraums ausgerichtet werden?
Die Forschung bemüht sich um die theoretischen Grundlagen und dogmatischen Grundzüge der den europäischen Rechtsraum bildenden Rechtsmassen in einem übergreifenden rechtswissenschaftlichen Rahmen. Dies ist das Ziel der Arbeiten der nächsten Jahre. Gemeinsamkeiten wie Unterschiede sowie die Interaktionen der diversen Rechtsmassen sollen besser verstanden und modelliert werden. Wenngleich noch vieles offen ist, kann als bereits gesichert gelten, dass dieser Rahmen auf einem kommunikationstheoretisch begründeten Begriff öffentlicher Gewalt beruht. Danach sind nicht nur staatliche Institutionen, sondern auch supranationale und internationale Institutionen als Herrschaftsträger zu verstehen. Entsprechend sind die einschlägigen Rechtsregime in der liberaldemokratischen Tradition öffentlich-rechtlichen Denkens aufzubereiten und zu kritisieren.
Diese Forschung erfolgt zunächst einmal mit den traditionellen rechtswissenschaftlichen Methoden, was Anschlussfähigkeit sicherstellt. Allerdings ist deren Fortentwicklung angestrebt. So gibt es ausländische Mitarbeiter mit entsprechender juristischer Ausbildung und Sozialisation. Sie tragen dazu bei, dass andere dogmatische Traditionen präsent sind, was die deutschen Wissenschaftler auf größere internationale Anschlussfähigkeit drängt. Die dogmatische Arbeit wird sodann durch interdisziplinäre Ansätze ergänzt. Manche Wissenschaftler arbeiten primär mit Methoden anderer Disziplinen, einige haben sogar eine geschichts- oder politikwissenschaftliche, ökonomische, philosophische oder soziologische Ausbildung. Die juristische Forschung soll, soweit einschlägig, sowohl für andere Disziplinen anschlussfähig sein als auch deren Erkenntnisse integrieren.
Das übergreifende Forschungsinteresse wird derzeit in vier Projekten verfolgt. Im Bereich der Rechtsvergleichung ist das Projekt "Ius Publicum Europaeum" zu nennen, das die historischen und theoretischen Grundlagen und dogmatischen Grundzüge nationaler Rechtsordnungen in der Perspektive des europäischen Rechtsraums erarbeitet. Im Bereich des Unionsrechts geht es um das Unionsprimärrecht als einem Recht, das diesen Rechtsraum wie keine andere Rechtsschicht verfasst. Ziel ist es, dieses Unionsverfassungsrecht in einer der pluralistischen Struktur des Rechtsraums angemessenen Weise zu entfalten. Im Bereich des Völkerrechts geht es im Rahmen des Projekts "The Exercise of International Public Authority" um eine öffentlich-rechtliche Konstruktion des Rechts internationaler Institutionen, die den europäischen Rechtsraum mit prägen. Im Berichtszeitraum galt das Interesse insbesondere der rechtsschöpferischen Rolle internationaler Gerichte. Das vierte Forschungsprojekt zielt auf einen intensiven Austausch mit lateinamerikanischen Kollegen über die ersten drei Forschungsprojekte. Große Ferne bei gleichzeitiger Vertrautheit und Verwandtheit führen dazu, dass der Austausch besonders erkenntnisstiftend ist. Die wichtigsten Kooperationspartner sind der Exzellenzcluster Normative Orders in Frankfurt/Main, die Ludwig-Maximilians-Universität, München, die Law School der New York University, die Universität Amsterdam, das Instituto de Investigaciones Jurídicas in Mexiko Stadt, die Katholische Universität São Paulo, die Universidad de los Andes und die Universidad Externado de Colombia, beide in Bogotá, die Eötvös-Loránd-Universität, Budapest, die Ungarische Akademie der Wissenschaften, die Scuola Normale Superiore in Pisa, die Wirtschaftsuniversität Wien, die Universität Turin, Universität LUISS Guido Carli, Rom sowie die Universität Warschau.
Im Team Peters werden Grundfragen des Völkerrechts und seiner Geschichte erforscht. Die aktuellen Schwerpunkte sind das Recht von Frieden und Krieg, globaler Konstitutionalismus, der Status des Einzelnen im Völkerrecht (einschließlich Menschenrechte) und globales Tierrecht. Die Projekte beinhalten oft eine „vertikale“ und/oder „horizontale“ vergleichende Dimension und implizieren insoweit auch Forschung zum europäischen und nationalen Recht. Übergreifende Maxime ist es, Argumente und Ergebnisse zu formulieren, die von Forschern mit unterschiedlichen regionalen und kulturellen Perspektiven nachvollzogen werden können (globale intersubjektive Nachvollziehbarkeit), um dadurch zu einer globalen Völkerrechtswissenschaft beizutragen, die diversen Vorverständnissen Rechnung trägt.
Grundlagen- und anwendungsorientierte Forschung
Unsere Grundlagenforschung stellt Wissen über Grundstrukturen, Entwicklungen und Muster im Völker- und Verfassungsrecht bereit. Weil unser Forschungsobjekt, das Recht, sowohl eine Steuerungsmodalität als auch Teil eines Diskurses und einer Kultur ist, bezieht sich auch die Grundlagenforschung mittelbar auf die Anwendung und gesellschaftliche Einbettung des Rechts. Manche Einzelprojekte sind anwendungsorientiert im engeren Sinne. Sie generieren Wissen auf einem verhältnismäßig niedrigen Abstraktionsniveau, das von Institutionen für die Vorbereitung von Rechtssetzung oder Entscheidungen genutzt werden kann. Im Allgemeinen steht die Forschungsgruppe in Kontakt mit der Rechtspraxis, um die gesellschaftliche Relevanz unserer Themen und Ergebnisse regelmäßig zu überprüfen. Wir sehen den Transfer von Wissen in breitere Segmente der Gesellschaft als eine unserer Aufgaben an.
Pluralität der Ansätze
Die meisten Projekte verfolgen einen oder mehrere der folgenden Ansätze:
Dogmatische Forschung: Projekte mit einer starken dogmatischen Komponente ordnen und strukturieren Rechtskonzepte, Grundprinzipien und Entscheidungsregeln im Hinblick auf eine konkrete Frage. In dieser Forschungsdimension akzeptieren wir die existierenden Rechtsnormen, -prinzipien und Entscheidungen als Prämisse und unternehmen eine logisch-semantische Analyse „innerhalb“ des Rahmens der Rechtsordnung. Wegen der spezifischen Eigenschaften des Völkerrechts (der geringen Dichte, seiner unkodifizierten Bereiche, der geringen Systematik und der politisch induzierten mangelnden Bestimmtheit) kann die Völkerrechtsdogmatik nur begrenzte Resultate liefern.
Empirische Forschung: Die empirisch informierte Forschung des Teams untersucht Bedingungen, unter denen sich Völkerrecht bildet und wirksam ist. Diese Forschung umfasst die Sammlung historischer, politischer oder gesellschaftlicher Daten, die Modellierung und die Prüfung der Bewährung der Modelle in der Wirklichkeit.
Theoretische Forschung: Die theorieorientierten Projekte des Teams stellen Fragen über Recht, seine Funktionen, seine Struktur, seine Normativität usw. aus der Außenperspektive. Auf dieser Linie reicht das Spektrum der Ansätze von der kritischen Theorie über Recht und Literatur bis hin zur ökonomischen Analyse des Rechts.
Ethische Forschung: Eine Reihe von Projekten beinhaltet die Untersuchung des ethischen Gehalts des Völkerrechts (oft eingebettet in eine bestimmte Weltsicht) und kritisiert diese anhand von Gerechtigkeitsstandards. Das schließt die Reflexion darüber ein, wie mit dem Wertepluralismus, der in der globalen Rechtspraxis aufscheint, umzugehen ist.
Positive und normative Analyse
In unserer – idealtypisch – positiven Analyse beschreiben, erklären und prognostizieren wir Recht, vorstrukturiert durch das Vorverständnis des Beobachters. In unserer normativen Analyse werden existierende Normen gerechtfertigt und kritisiert, Reformvorschläge formuliert und die ordnungsgemäße Rechtsanwendung beurteilt. Wegen der typischen Unbestimmtheit der Vertragsvorschriften, dem großen Anteil des ungeschriebenen Rechts, der innewohnenden Dynamik und Gradualität des internationalen Rechtsprozesses, erbringen weder die Kanones der Vertragsauslegung noch die empirische Feststellung der Existenz einer Regel des Völkergewohnheitsrechts klare „positive“ Ergebnisse. Deshalb sollten diese durch normative Überlegungen ergänzt werden, in Form der wertenden Systematisierung und wertenden Lückenschließung.
Interdisziplinarität
Einige Projekte verbinden rechtswissenschaftliche Methoden mit den Methoden anderer Disziplinen, insbesondere der Politikwissenschaft, der Geschichtswissenschaft, der Philosophie, der Soziologie und den Wirtschaftswissenschaften. Andere Projekte nutzen lediglich die Ergebnisse dieser Disziplinen, um die juristischen Antworten zu ergänzen. Die Art der interdisziplinären Verbindungen hängt von der jeweils konkreten Forschungsfrage ab.
Literaturhinweise zu Ansätzen und Methoden
Anne Peters, “International Legal Scholarship under Challenge” in: Jean d’Aspremont, Tarcisio Gazzini, André Nollkaemper and Wouter Werner (Hrsg.), International Law as a Profession (Cambridge UP 2017).
Anne Peters, “Realizing Utopia as a Scholarly Endeavour”, in: European Journal of International Law 24 (2013), 533-552.
Anne Peters, “Rollen von Rechtsdenkern und Praktikern – aus völkerrechtlicher Sicht”, in: Paradigmen im internationalen Recht. Implikationen der Weltfinanzkrise für das internationale Recht, Berichte der deutschen Gesellschaft für Völkerrecht 45 (Heidelberg: C.F. Müller 2012), 105-173.
Anne Peters, “Die Zukunft der Völkerrechtswissenschaft: Wider den epistemischen Nationalismus“, in: Zeitschrift für ausländisches öffentliches Recht und Völkerrecht/Heidelberg, Journal of International Law 67 (2007), 721-776.
Anne Peters, “There is Nothing More Practical than a Good Theory: An Overview of Contemporary Approaches to International Law”, in: 44 GYIL (2001), 25-37.
Schließlich sind die Projekte selbstständiger Forschungsgruppen zu nennen. Bereits 2006 war eine Max- Planck-Nachwuchsgruppe zum Thema „Demokratische Legitimation ethischer Entscheidungen – Ethik und Recht im Bereich der Biotechnologie und modernen Medizin“ unter der Leitung von Silja Vöneky eingerichtet worden. Seitdem sind weitere Gruppen hinzugekommen: die MPG Otto-Hahn-Gruppe „Diversität und Homogenität – Rechtliche Mechanismen zur Behandlung von Diversität in einheitlichen Strukturen“ (Holger Hestermeyer); die MPG Minerva-Forschungsgruppe „Richterliche Unabhängigkeit“ (Anja Seibert-Fohr); die Schumpeter-Forschungsgruppen der Volkswagenstiftung „Recht und Governance der Entwicklungszusammenarbeit“ (Philipp Dann) und Constitutional Reasoning in Europe (András Jakab); das durch einen European Starting Grant ermöglichte Projekt Transnational Private-Public Arbitration as Global Regulatory Governance: Charting and Codifying the Lex Mercatoria Publica (Stephan Schill).
Seit 2018 existiert die Max-Planck Forschungsgruppe Shades of Illegality in International Peace and Security Law (SHADES) unter der Leitung von Christian Marxsen.
2019-2022 existierte die Gruppe Borderlines unter der Leitung von Carolyn Moser im Rahmen des Minerva Fast Track Programms der Max-Planck-Gesellschaft. 2020 kam das von der DFG finanzierte Heisenberg Project: Grotius Census Bibliography unter der Leitung von Mark Somos sowie eine weitere Max-Planck Forschungsgruppe The Multiplication of Authorities in Global Governance Institutions (MAGGI), unter der Leitung von Janne Mende dazu. 2021 folgte die Max Planck Law Fellow Group Independence and Democracy in the European Union: A Historical and Socio-Legal Approach unter der Leitung von Antoine Vauchez in Kooperation mit Armin von Bogdandy und Stefan Vogenauer. 2022 die Max-Planck Forschungsgruppe European security revisited (ENSURE) unter der Leitung von Carolyn Moser.
Aktuell beherbergt das Institut darüberhinaus, in Kooperation mit der FAU Erlangen-Nürnberg, die Forschungsgruppe Transnationale Solidaritätskonflikte unter der Leitung von Anuscheh Farahat. Die Gruppe wird von der DFG im Rahmen des Emmy-Noether-Programms gefördert.