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Deutsche Rechtsprechung in völkerrechtlichen Fragen 2000


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Giegerich / Philipp / Polakiewicz / Rädler / Zimmermann


1112. EINZELNORMEN DER EMRK

Art.6 Abs.3 lit.a EMRK

Nr.86/1

Ein der deutschen Sprache nicht mächtiger Angeklagter hat keinen Anspruch darauf, daß ihm wesentliche Teile der Akten durch einen Dolmetscher seiner Wahl auf Kosten der Staatskasse in eine ihm verständliche Sprache übersetzt werden.

A defendant having no command of German cannot claim to have major parts of the court files translated into a language he or she understands by a translator of his or her choice at the expense of the state.

Oberlandesgericht Düsseldorf, Beschluß vom 19.3.1986 (1 Ws 182/86), JZ 1986, 508 (ZaöRV 48 [1988], 75)

Entscheidungsauszüge:

      Der Angeklagte hat keinen Anspruch darauf, daß ihm wesentliche Teile der Akten durch einen Dolmetscher seiner Wahl auf Kosten der Staatskasse in eine ihm verständliche Sprache übersetzt werden. Ein solcher läßt sich weder aus dem deutschen Verfahrensrecht, noch aus der Konvention zum Schutze der Menschenrechte und Grundfreiheiten - MRK - ... herleiten. ...
      Soweit es einen der deutschen Sprache nicht hinreichend mächtigen Beschuldigten anlangt, kann ein Anspruch auf Übersetzung wesentlicher Aktenteile auch nicht aus Art.6 Abs.3a MRK hergeleitet werden ... Danach hat ein Beschuldigter lediglich Anspruch darauf, vom Grund der Anklage Kenntnis zu erhalten, d.h. von den tatsächlichen Vorkommnissen, die ihm zur Last gelegt werden, und die der gegen ihn erhobenen Anklage zugrunde liegen, und von der Art der Anklage, d.h. der rechtlichen Würdigung der tatsächlichen Vorkommnisse. Die in dieser Vorschrift angesprochene Mitteilung muß alle Einzelheiten umfassen, die für den Angeklagten erforderlich sind, um seine Verteidigung vorzubereiten, ohne jedoch notwendigerweise die Beweismittel zu nennen, auf die sich die Anklage stützt (EKMR in NJW 1977, 2011). Diesen Anforderungen des Art.6 Abs.3a MRK ist hier Genüge getan. Die Anklageschrift ist dem Angeklagten in einer Übersetzung in die ihm verständliche serbo-kroatische Sprache ausgehändigt worden.