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Deutsche Rechtsprechung in völkerrechtlichen Fragen 2000


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Christiane E. Philipp


Vorbemerkung

       Der nachfolgende Bericht1 über die Deutsche Rechtsprechung in völkerrechtlichen Fragen knüpft an die Darstellung für das Jahr 1992 an.

       Auch in diesem Jahr konnte die Rechtsprechung zu einzelnen Verträgen nur insoweit einbezogen werden, als sie zugleich Fragen des allgemeinen Völkerrechtes oder die Anwendung westeuropäischer Verträge (EMRK; Verträge zur Gründung der Eur. Gemeinschaften usw.) betrifft.

       Eine Beschränkung der Anzahl der referierten Urteile bzw. Beschlüsse war unerläßlich, insbesondere im Bereich des Fremden- und Asylrechts. Eine Auswahl erfolgte, wie bislang üblich, am Maßstab der über den Einzelfall hinausgehenden, grundlegenden Bedeutung einer Entscheidung.

       Hervorzuheben sind das Urteil des BVerfG zum Vertrag von Maastricht [64] einerseits sowie die Urteile des BVerfG im Hinblick auf die Teilnahme deutscher Soldaten an Aufklärungsflügen über Bosnien Herzegowina [96] und die Beteiligung der Bundeswehr am UNO-Einsatz in Somalia [97] andererseits.

       Soweit über eine Entscheidung unter verschiedenen sytematischen Gliederungspunkten berichtet wird, machen Querverweise in Form von eckig eingeklammerten Nummern die jeweils andere Stelle kenntlich.



      1 Der Bericht wurde im Mai 1995 abgeschlossen. Siehe zu den vorangegangenen Rechtsprechungsberichten P. Rädler, Deutsche Rechtsprechung in völkerrechtlichen Fragen 1992, ZaöRV 54 (1994), 475 Anm. 3 m.w.N.